Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Koordinierungsstelle ehrenamtliche Vormundschaften (KoVo)
Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlichem Vormund und der Koordinierungsstelle ehrenamtliche Vormundschaften (KoVo).
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung:
Landkreis Dachau, Haupt- und Personalverwaltung
Weiherweg 16
85221 Dachau
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Dachau
Weiherweg 16
85221 Dachau
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat eine Mitwirkungspflicht in der Auswahl und eine Beratungs- und Beaufsichtigungspflicht von ehrenamtlichen Vormunden nach den §§ 53 und 53a SGB VIII und ist Beschwerdestelle für die Mündel der ehrenamtlichen Vormunde nach § 1788 BGB in Verbindung mit § 53a Abs. 2 SGB VIII. Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO (Europäische Datenschutz-Grundverordnung) in Verbindung mit §§ 1773 ff 1779, 1791 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und §§ 53 ff des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII).
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Daten werden nur mit Einwilligung an folgende Empfänger weitergegeben werden, sofern dies im Einzelfall zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist:
- Familiengericht,
- Soziale Dienste, hier Allgemeiner Sozialdienst und/oder Pflegekinderdienst
- Bei Umzug: das dann zuständige Jugendamt
- Amtsvormundschaft.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Dachau, Jugendamt, so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Im Rahmen von Überwachungs- und Beratungstätigkeiten werden die Daten 10 Jahre gespeichert. Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Jahres, in dem eine Vormundschaft bzw. Pflegschaft endet.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. 089 212672-0.
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung einer durch Gesetz übertragenen Aufgabe und der sich daraus ergebenden Verpflichtungen erhoben. Sofern die Daten von Ihnen nicht bereitgestellt werden, kann das dazu führen, dass wir die uns übertragene Aufgabe nicht erfüllen können und bspw. die Ihnen gesetzlich zustehende Beratung und Unterstützung nicht gewähren können. In bestimmten, durch Gesetz vorgegebenen Fällen, haben wir die Möglichkeit, die erforderlichen Daten bei Dritten zu erheben, sofern die Daten von Ihnen nicht bereitgestellt werden.
Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten