Informationen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung: Rückmeldung durch Bewohnende von Asylunterkünften
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit Ihrer eingereichten Rückmeldung für eine Asylunterkunft.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung:
Landkreis Dachau, Haupt- und Personalverwaltung
Weiherweg 16
85221 Dachau
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Dachau
Weiherweg 16
85221 Dachau
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die übermittelten Angaben werden verarbeitet, um die Rückmeldung entgegenzunehmen, den Sachverhalt zu prüfen, erforderliche Maßnahmen einzuleiten und eine Rückmeldung zu ermöglichen.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 DSGVO verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur denjenigen Beschäftigten des Landratsamtes Dachau zugänglich gemacht, die für die Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung Ihrer Rückmeldung zuständig sind.
Je nach Inhalt und Sachverhalt Ihrer Rückmeldung kann es erforderlich sein, Daten im notwendigen Umfang an weitere zuständige Fachstellen, Behörden oder Dienstleister zu übermitteln, damit diese den Sachverhalt prüfen oder erforderliche Maßnahmen ergreifen können.
Ihre personenbezogenen Daten können ggf. an folgende Stellen innerhalb des Landratsamtes weitergegeben werden, sofern dies zur Bearbeitung Ihrer Rückmeldung notwendig ist:
- Technische Unterbringung: zur Bearbeitung von Rückmeldungen in Bezug auf die technische Funktionalität der Unterkunft und der Ausstattung
- Ausländeramt: Anfragen zu leistungsrechtlich relevanten Umständen und Maßnahmen nach § 90 Abs. 3 AufenthG; Datenabgleich nach § 11 Abs. 3 AsylbLG
- Sozialamt: bei Anfragen zu Sozialarbeit (nach dem AsylbLG) in den Unterkünften, sowie Sozialleistungsansprüchen (nach dem AsylbLG)
Ihre personenbezogenen Daten können ggf. an folgende Stellen außerhalb des Landratsamtes weitergegeben werden, sofern dies zur Bearbeitung Ihrer Rückmeldung notwendig ist:
- Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände/Asylsozialberatung: zur Bearbeitung von Rückmeldungen bei welchen es um die Lösung von Problemen zwischen Bewohnern oder Alltagsfragen handelt
- Security-Firmen und deren Mitarbeitende, die als Dienstleister im Auftrag des SG 24 Unterbringung und Integration handeln: wenn dies zur Gefahrenabwehr, zur Bewältigung eines konkreten Sicherheitsvorfalls oder zur Erfüllung einer vereinbarten Sicherheitsaufgabe erforderlich ist
- Polizei: wenn Hinweise auf mögliche Straftaten oder akute Gefahr vorliegen
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Aktenführungs- und Aufbewahrungsvorschriften des Landratsamtes Dachau 10 Jahre aufbewahrt.
Sollte eine Weiterleitung an einen der oben genannten externen Empfänger stattfinden, entscheidet die jeweilige Fachstelle über die konkrete Speicherdauer. Die jeweiligen Empfänger können Sie in diesen Fällen über die exakten Zeitangaben informieren.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. 089 212672-0.
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihre Rückmeldung nicht bearbeitet werden.
Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.