Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung: Waffenrecht - Zuverlässigkeitsprüfung

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit:

Zuverlässigkeitsprüfung nach § 5 Abs. 5 WaffG via Online-Sicherheitsprüfung Bayern. OSiP BY fungiert dabei als Datenaustauschplattform zwischen der Waffenbehörde und den Erkenntnisstellen.


2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung:

Landkreis Dachau, Haupt- und Personalverwaltung

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Dachau

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist u.a. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) sowie die persönliche Eignung (§ 6 WaffG) Voraussetzung. Die Prüfung hierfür erstreckt sich auf Straftaten und verfassungsschutzrechtliche Erkenntnisse. Zudem werden personenbezogene Daten zu Dokumentationszwecken verarbeitet.
Bei nachfolgenden Erkenntnisstellen sind folgende Erkundigungen einzuholen:

  • unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR)
  • Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV)
  • Stellungnahme der Polizei/des BLKA
  • Stellungnahme des (Bayerischen)LfV

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG, 5 Abs. 5 WaffG, § 6 Abs. 1 Sätze 3 und 4 WaffG, § 43 WaffG, § 55 Abs. 2 WaffG i. V. m. § 3 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AVWaffBeschR und § 1 Nr. 1 ZustWaffVIM und Art. 25 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a BayVSG.

5. Kategorien der personenbezogenen Daten

Bezeichnung der Daten:

  1. Name, sämtliche Vornamen, Geburtsname, alle früheren Namen; ggf. Aliaspersonalie
  2. Titel
  3. Geschlecht
  4. Geburtsdatum
  5. Geburtsort, Geburtsland
  6. Staatsangehörigkeit, auch frühere und doppelte
  7. Anschrift mit Einzugsdatum und ggf. Anschrift Zweitwohnsitz inkl. Meldebescheinigung
  8. Frühere Anschrift
  9. E-Mail-Adresse

6. Kategorien der betroffenen Personen

Betroffene Personen sind Antragsteller und Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen.

7. Kategorien der Empfänger, denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, einschließlich Empfänger in Drittländern oder internationalen Organisationen

Empfänger und Anlass der Offenlegung:

  1. Bundeskriminalamt, Im Einzelfall Stellungnahme gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 WaffG
  2. Landeskriminalämter, Stellungnahme gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 WaffG
  3. Behörde der Landespolizei, Stellungnahme gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 WaffG
  4. Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) bzw. zuständige Verfassungsschutzbehörde, Auskunft gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 WaffG
  5. Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Im Einzelfall Ersuchen zur Übermittlung von Daten
  6. Zollkriminalamt, Stellungnahme gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 WaffG
  7. Bundesamt für Justiz – Bundeszentralregister, Einholung einer unbeschränkten Auskunft gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 WaffG
  8. Bundesamt für Justiz – Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahren, Auskunft gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 WaffG
  9. Bundesverwaltungsamt, Im Einzelfall Ersuchen zur Übermittlung von Daten
  10. ECRIS (European Criminal Record Information System) beim Bundesamt für Justiz, Bei Wohnsitz im EU-Ausland innerhalb der letzten 5 Jahre
  11. Landesbetrieb, Information und Technik Nordrhein-Westfalen, IT-NRW als Auftragsverarbeiter, Betreiber für Hosting und Support des IT-Verfahrens zur Online-Sicherheitsüberprüfung, OSIP

8. Löschfristen

Der Kern erhält personenbezogenen Daten des Antragstellers sowie einen Identifier (zufällig generierte Zahlen-Buchstaben-Kombination) vom Fachverfahren. Die Daten werden unmittelbar den zuständigen Erkenntnisstellen zur Abholung bereitgestellt. Nach der Abholung durch die Erkenntnisstellen, die in der Regel täglich die Daten abholen, werden die personenbezogenen Daten im Kern gelöscht, nur die Identifier bleiben zurück. Werden Erkenntnisse übermittelt, kann der Kern anhand der Identifier die richtige Antragsstelle ermitteln und die Erkenntnisse zur Abholung bereitstellen. Auch die Erkenntnisse werden unmittelbar nach der Abholung gelöscht. Die Identifier bleiben für Folgeanträge bzw. für gesetzlich vorgeschriebene Nachberichtspflichten bestehen.
Wird ein Antrag einer Person abgelehnt oder widerrufen, werden die Identifier markiert und sechs Wochen später automatisch gelöscht.
Ihre Daten werden 20 Jahre nach der Rückgabe der(letzten) waffenrechtlichen Erlaubnis bzw. nach dem Ableben des Erlaubnisinhabers endgültig gelöscht.

9. Datenschutzhinweise und Betroffenenrechte

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Antrags auf eine waffenrechtliche Erlaubnis verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten.
Als betroffene Person stehen Ihnen nachfolgende Rechte zu:
Sie können Auskunft dazu verlangen, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Art.15 Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO). Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann (vgl. insbesondere Art. 10 des Bayerischen Datenschutzgesetzes - BayDSG). Für den Fall, dass personenbezogene Daten über Sie nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig sind, können Sie eine Berichtigung und gegebenenfalls Vervollständigung dieser Daten verlangen (Art. 16 DSGVO).
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art.17 DSGVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten (Art. 18 DSGVO) verlangen. Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 und 2 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO).
Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, können Sie der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten durch uns zudem jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO). Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, verarbeiten wir in der Folge Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr.
Weitere Einschränkungen, Modifikationen und gegebenenfalls Ausschlüsse der vorgenannten Rechte können sich aus der Datenschutz-Grundverordnung oder nationalen Rechtsvorschriften ergeben.
Ausführlichere Informationen zu diesen Rechten erteilt Ihnen auch unser behördlicher Datenschutzbeauftragter.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der Daten ist gemäß den in Nr. 2 aufgeführten gesetzlichen Bestimmungen verpflichtend.


Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.