Beurkundung

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Sie sind nicht miteinander verheiratet und haben ein gemeinsames Kind? Laut Gesetz liegt in diesem Fall das Sorgerecht alleine bei der Mutter.

Auch als nicht verheiratetes Elternpaar können Sie durch übereinstimmende urkundliche Willenserklärungen das gemeinsame Sorgerecht erlangen (= Sorgeerklärung).

Wir sind zur Aufnahme insbesondere folgender Urkunden befugt:

  • Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung
  • Verpflichtung zum Unterhalt
  • Erklärung zur gemeinsamen Sorge

Die Beurkundung durch uns ist kostenfrei. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns.

Wir sind für Sie da

Hier finden Sie uns