Unterhaltsberatung und Beistandschaft
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot, das auf Antrag Berechtigter in Gang gesetzt und auch durch Antrag wieder beendet werden kann. Wir als Beistand veranlassen soweit erforderlich die Feststellung der Vaterschaft und machen den Kindsunterhalt geltend. Damit ist für den Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, die Möglichkeit eröffnet, auf freiwilliger Basis öffentliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Daneben beraten wir insbesondere den betreuenden Elternteil allgemein in Angelegenheiten des Kindes- und Betreuungsunterhalts sowie junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr wegen deren Unterhaltsanspruch.
Uns ist es wichtig, Sie und Ihr Kind bestmöglich zu unterstützen. Bitte setzen Sie sich aus diesem Grund vor Beantragung der Beistandschaft mit uns in Verbindung. Wir vereinbaren einen persönlichen Termin mit Ihnen und beraten Sie über das weitere Vorgehen. Nur so kann die Unterstützung zielgenau für Ihre individuelle Situation erfolgen.
Wie die Beistandschaft arbeitet, sehen Sie im Erklärvideo.
Wir sind für Sie da
Frau Deutschbein: Detailseite
Frau Schechner: Detailseite
Frau Schegg: Detailseite
Frau Hertlein: Detailseite
Frau Grabiger: Detailseite
Herr Neumeier: Detailseite
Bitte setzen Sie sich in jedem Fall vor der Antragstellung mit uns in Verbindung!
- Antrag Beistandschaft Kindsmutter: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 103 kB)
- Antrag Beistandschaft Kindsvater: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 102 kB)
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Amt für Kinder, Jugend und Familie: Detailseite
Bürgermeister-Zauner-Ring 5
85221 Dachau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr