Fragen und Antworten

  • Ihr Kind kommt an eine neue Schule?
  • Sie wechseln an eine berufliche Schule?
  • Neuerungen ab Schuljahr 2025/26, zwei neue Gymnasien im Landkreis

Beim Schulwechsel gibt es viele Dinge zu beachten, besonders in Bezug auf die Schülerbeförderung. Wir haben nachfolgend die häufigsten Fragen und Antworten übersichtilich für Sie zusammengestellt.
Wir sind für Sie da! Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns bitte direkt: schuelerbefoerderung@LRA-dah.bayern.de

Berechtigung für die Kostenfreiheit des Schulweges

In welchem Fall bekommt mein Kind eine Fahrkarte zur Schule?

Voraussetzung für eine kostenfreie Fahrkarte ist, dass die nächstgelegene Schule besucht wird. Das ist die Schule, die mit dem geringsten Kostenaufwand erreichbar ist.

Jedoch muss der Schulweg zu Fuß mindestens folgende Länge haben:

  • mehr als 2 km bis Jahrgangstufe 4
  • mehr als 3 km ab Jahrgangsstufe 5
  • ab der Jahrgangsstufe 11 gelten besondere Voraussetzungen (siehe Merkblatt)

Was bedeutet „nächstgelegene Schule“ für eine kostenfreie Fahrt zur Schule?

Nächstgelegene Schule ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand (= Kosten der notwendigen Beförderung) erreichbar ist.
Beispiel 1: Die gewählte Schule (in Ihrem Gemeindegebiet) hat einen Schulweg von über 3 Kilometern. Zur Schule in der Nachbargemeinde beträgt der Schulweg jedoch weniger als 3 km. Die nächstgelegene Schule mit dem geringsten Beförderungsaufwand ist die Schule in der Nachbargemeinde, da Ihr Kind zu dieser Schule den Schulweg zu Fuß gehen kann.

Beispiel 2: Der Schulweg zu Ihrer gewählten Schule führt durch die MVV Tarifzonen 2–4 des MVV-Ausbildungstarifs I bzw. II. Zur nächstgelegenen Schule wären jedoch nur die Tarifzonen 2–3 erforderlich. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die regulären MVV-Ausbildungstarife zum Kostenvergleich herangezogen werden müssen, können die Beförderungskosten nur für die nächstgelegene Schule (in diesem Fall die Schule, die mit den Tarifzonen 2-3 zu erreichen ist) übernommen werden.

Wir Eltern sind getrennt, der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes ist genau hälftig.

Im Schülerbeförderungsrecht ist der melderechtliche Status des Kindes nicht entscheidend. Beim "Doppelresidenzmodell" müssen sich die Eltern auf eine der beiden Wohnadressen als gewöhnlichen Aufenthaltsort einigen. Von dieser Adresse aus wird der Schulweg regelmäßig angetreten.

Wie vergleiche ich die Fahrtkosten zu verschiedenen Schulen? Im MVV 365-EURO-Tarif sind doch alle Schulen zum gleichen Preis enthalten.

Das 365-Euro-Ticket ist eine subventionierte Fahrkarte. Laut Gesetzgeber darf für die Übernahme der Fahrtkosten nur der reguläre MVV Ausbildungstarif I oder II zugrunde gelegt werden.

Die Beförderungskosten zu zwei Schulen sind gleich. Wie sollen wir uns entscheiden?

Sie haben die freie Schulwahl und erhalten ggf. zu einer der beiden Schulen eine kostenfreie Fahrkarte.

Mein Kind hat sich für eine besondere Ausbildungsrichtung entschieden. Erhalten wir trotzdem eine Fahrkarte, auch wenn eine andere Schule näher ist, diese die Ausbildungsrichtung aber nicht anbietet?

Grundsätzlich ja. Bitte stellen Sie einen neuen Antrag für eine Fahrkarte mit Angabe der besonderen Ausbildungsrichtung.

Das Landratsamt wird kontrollieren, ob diese besondere Ausbildungsrichtung (z.B. sprachlicher oder humanistischer Zweig) tatsächlich von Ihrem Kind besucht wird.
Falls nicht, wird die Fahrkarte gekündigt.

Wieso bekommen nicht alle Schüler ein Deutschlandticket?

Das Landratsamt Dachau kann ausschließlich die günstigste Fahrkarte zur Verfügung stellen, und das auch nur für Wege von und zur Schule. Im MVV Verbundraum ist das 365-Euro-Ticket der günstigste Beförderungstarif.

Sollen wir die erste Schulwoche selbst bezahlen, wenn die Fahrkarte noch nicht da ist?

Die Fahrkarten vom vergangenen Schuljahr (365 Euro-Ticket) gelten noch in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres.

Wenn Sie zum ersten Mal eine Fahrkarte beantragt haben: Wenn Sie den Antrag erst sehr kurz vor Schulbeginn gestellt haben, könnte die Fahrkarte noch in Bearbeitung sein. In diesem Fall müssen Sie die Fahrkarte selbst bezahlen. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet.

Wenn Sie berechtigt sind, schicken wir Ihnen die beantragte Fahrkarte so schnell wie möglich zu.

Werden uns die Kosten der Fahrkarte aus ersten Schulwoche zurückerstattet?

Wenn der Antrag zu kurzfristig gestellt wurde, erstatten wir die Kosten für die selbst gekaufte Fahrkarte nicht.

Eine Ausnahme gibt es, wenn der Antrag unverschuldet erst am Monatsende bei uns eingeht. In diesem Fall gilt die von uns ausgestellte Karte erst für den Folgemonat und wir erstatten die Kosten für den fehlenden Zeitraum auf Antrag. Wir prüfen jeden dieser Fälle einzeln.

Unser Antrag wurde abgelehnt. Mein Kind möchte jedoch mit dem Bus zur Schule fahren.

Jeder Schüler kann das vergünstigte 365€ Ticket auch auf eigene Kosten beziehen unter:

Der Schulweg ist zwar kürzer als 3 Kilometer, aber unzumutbar für mein Kind (dunkel, kein Fußweg, besonders gefährlich).

Voraussetzung für eine kostenfreie Fahrkarte ist, dass die jeweils nächstgelegene Schule besucht wird. Das ist die Schule, die mit dem geringsten Kostenaufwand erreichbar ist.

Hierbei muss der Schulweg zu Fuß mindestens folgende Strecke haben:

  • mehr als 2 km bis Jahrgangstufe 4
  • mehr als 3 km ab Jahrgangsstufe 5
  • ab der Jahrgangsstufe 11 gelten besondere Voraussetzungen (siehe Merkblatt)

Ob ein Schulweg besonders gefährlich ist, wird von uns anhand verschiedener Kriterien geprüft. Innerhalb von Ortschaften (z.B. im Stadtgebiet Dachau) liegt in der Regel keine besondere Gefährlichkeit vor. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Wir sind umgezogen. Was müssen wir tun?

Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse mit und stellen einen neuen Antrag auf Schülerbeförderung.

Die Voraussetzungen für die Schülerbeförderung müssen neu geprüft werden. Außerdem muss die neue Schule eine Bestätigung ausstellen.

Kann ich die Fahrkarte bei Schulwechsel behalten?

Ja, Ihr Kind kann die Fahrkarte bei einem Schulwechsel behalten. Bitte stellen Sie dennoch einen neuen Antrag auf Schülerbeförderung bei uns. So können wir die neuen Voraussetzungen prüfen. Außerdem muss die neue Schule eine Bestätigung ausstellen.

Gültigkeit meiner neuen Chipkarte?

Die Fahrkarte selbst (Plastikkarte) gilt zwar bis zu 5 Jahre, nicht jedoch die darauf gespeicherte Fahrtberechtigung! Ihr Kind behält die Plastikkarte mit dem elektronischen Chip bis zum Ablauf der Gültigkeit.
Die Fahrtberechtigung darauf verlängert sich jährlich automatisch nur bis zur 10. Klasse, danach muss jährlich ein neuer Antrag gestellt werden.

Bei Änderungen wie Schulwechsel oder Umzug ist immer ein neuer Antrag notwendig, um Schadensersatzforderungen durch das Landratsamt zu vermeiden.

Muss mein Kind immer einen Schülerausweis bei sich tragen, weil auf der Fahrkarte nur ein altes Foto zur Identifizierung enthalten ist?

Ein Schülerausweis muss nicht zwingend mitgeführt werden. Wir empfehlen jedoch, den Schülerausweis vorzuzeigen, wenn Ihr Kind wegen eines alten Fotos schwer zu erkennen ist.

Es gibt für unsere Schule keine direkte Verbindung. Mein Kind muss für den Schulweg umsteigen.

In manchen Fällen steigt Ihr Kind beim Schulweg tatsächlich in unterschiedliche Verkehrsmittel, um zur Schule zu kommen. Die Verbindungen sind in der Regel jedoch gut erreichbar und für größere Kinder ab der 5. Klasse gut zu meistern.
Einen Anspruch auf Direktverbindungen Wohnort-Schule gibt es nicht.

Mein Kind geht nach der Schule in die Mittagsbetreuung, danach fährt kein Schulbus mehr.

Grundsätzlich können vom Landratsamt Dachau nur Fahrten zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht übernommen werden. Eine Mittagsbetreuung, Hort oder Tutorentätigkeiten fallen nicht unter diesen Begriff. Somit muss die Beförderung zum Wohnort selbst geregelt werden.

Mein Kind muss heute eine Schulstunde warten, bis der Schulbus fährt. Es braucht zusätzlich ein MVV Ticket.

Grundsätzlich sind die Fahrtzeiten der Schulbusse auf den regulären Schulschluss abgestimmt. Der Gesetzgeber sieht eine Wartezeit von bis zu 60 Minuten als zumutbar an, sofern keine Regelmäßigkeit gegeben ist.

Das Landratsamt Dachau kann entweder die Kosten für den ÖPNV oder den Schulbus übernehmen. Beides gleichzeitig ist nicht möglich. Wenn Ihr Kind zusätzlich zum Schulbus ein MVV-Ticket nutzen möchte, müssen Sie dieses selbst bezahlen.

Wir haben keinen neuen Antrag gestellt und erhalten nun eine Rechnung vom Landratsamt für Schadenersatzzahlungen.

Grundsätzlich verlängert sich das ursprüngliche Fahrkartenabo im Landkreis Dachau automatisch jährlich für das neue Schuljahr, bis zur 10. Klasse.
Bitte teilen Sie uns aktiv Änderungen wie Umzug oder Schulwechsel mit.

Nur die Abmeldung an der Schule reicht nicht aus, um die Fahrtberechtigung zu kündigen.
Sollte der Landkreis Dachau damit zu Unrecht monatliche Fahrtkosten bezahlen, werden diese Kosten als Schadensersatz von den Schülern zurückgefordert.

Mein Kind geht in die Greta-Fischer-Schule und wurde bis zur 2. Klasse in die Schule gefahren. Warum jetzt nicht mehr?

Die Beförderung zur Greta-Fischer-Schule soll ab der 3. Jahrgangsstufe grundsätzlich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen.

Bitte stellen Sie einen Antrag unter:

Sollte Ihr Kind tatsächlich weiterhin die Beförderung in einem Schulbus benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat der Greta-Fischer-Schule in Verbindung.

Mein Kind braucht eine Fahrkarte zur Grundschule / Mittelschule.

Wenn Sie Fahrkarten für Grund- oder Mittelschüler benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnortgemeinde. Diese ist in diesem Fall für die Schülerbeförderung zuständig.

Berechtigung für die Kostenfreiheit des Schulweges ab der 11. Jahrgangsstufe

Mein Kind hat bisher automatisch bis zur 10. Klasse eine Fahrkarte erhalten, jetzt ist keine Fahrkarte da.

Die Pflichtbeförderung zur nächstgelegenen Schule gilt bis einschließlich zur 10. Jahrgangsstufe.

Ab der 11. Jahrgangsstufe muss jährlich ein neuer Antrag gestellt werden.

Nach erfolgreicher Prüfung wird die bereits vorhandene Fahrkarte elektronisch im Hintergrund aktualisiert. Es wird keine neue Fahrkarte ausgegeben.

Hierzu gibt es ein separates Merkblatt des Landratsamtes Dachau.

Mein Kind ist in Jahrgangsstufe 11 / 12 / 13 und fährt im freigestellten Schulbusverkehr. Muss ich hierfür auch Kosten übernehmen?

Das Landratsamt Dachau übernimmt die Kosten für den freigestellten Schulbusverkehr aller Jahrgangsstufen.

Was bedeutet die Belastungsgrenze ab der 11. Jahrgangsstufe?

Für Schüler/Schülerinnen ab der 11. Jahrgangsstufe gilt die Belastungsgrenze von 320,00 € pro Schüler/Schülerin oder 490,00 € pro Familie und Schuljahr. Dies bedeutet, dass Fahrtkosten bis zu den genannten Beträgen von den Familien selbst bezahlt werden müssen. Kosten die über diesen Betrag hinausgehen, werden vom Landratsamt erstattet, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Ab dem Schuljahr 2025/26 gibt es zwei neue Gymnasien in Karlsfeld und Röhrmoos

Für das Schuljahr 2025/2026 gab es Empfehlungen für die Wahl der neuen Gymnasien. Gelten diese noch?

Die Empfehlung zum Schulbesuch wurde für das Schuljahr 2025/2026 vom Landratsamt Dachau ausgegeben, um die gymnasialen Schülerströme zu lenken. Bestehende Gymnasien sollten entlastet werden und Vorläuferklassen der neuen Gymnasien gebildet werden. Diese Empfehlung gilt für die Zukunft nicht mehr.

Grundsätzlich besteht in Bayern die freie Schulwahl.

Des Weiteren sind bzw. waren die Empfehlungen getrennt von der Kostenfreiheit des Schulwegs zu betrachten. Sofern die Voraussetzungen für eine kostenfreie Fahrkarte nicht gegeben sind, können die Fahrtkosten trotz Empfehlung nicht übernommen werden.

Antragstellung

Wann bekommen wir die bestellte Fahrkarte?

Fahrkarten werden zum Schuljahresanfang direkt vom MVV an Sie verschickt. Später beantragte Fahrkarten werden über die Schule ausgegeben.

Ich habe keine Rückmeldung bekommen, ob wir die Fahrkarte erhalten.

Wenn Sie keinen Ablehnungsbescheid von uns erhalten haben, wurde Ihr Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges genehmigt. Sie erhalten die Fahrkarte schnellstmöglich.

Ich habe im Online-Antrag versehentlich falsche Daten hinterlegt (Schule, Geburtsdatum, Name, Adresse). Was tun?

Bitte schicken Sie uns die richtigen Daten über das Kontaktformular:

Zum sicheren Kontakt

Fahrtweg von Wohnort zur Schule und zurück

Was ist der Unterschied zwischen Schulbus (freigestellter Schülerverkehr) und ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr)?

Der ÖPNV umfasst öffentliche Verkehrsmittel (S-Bahn, MVV, Regionalbus), die von allen Fahrgästen mit gültigem Ticket benutzt werden können.

Mit Schulbussen werden ausschließlich Schüler vom Wohnort zur Schule und zurück befördert, wenn keine geeigneten öffentlichen Verkehrsmittel zu Schulbeginn und –ende vorhanden sind.

Wie sehe ich, welcher Bus zu meiner Schule fährt? / Welcher Bus fährt wann zu unserer Schule?

Sollte der Schulweg mit dem MVV (ÖPNV) bewältigt werden, bietet die Webseite/ bzw. App des MVV eine sehr gute Orientierung mit Fahrtmöglichkeiten:

Sollte der Schulweg mit einem eigenen Schulbus (freigestellter Schülerverkehr) erfolgen, finden Sie die Abfahrtszeiten und Haltestellen auf unserer Webseite unter

Darf mein Kind mit dem 365-Euro-Ticket den ganzen MVV-Verbundraum nutzen oder nur den Schulweg?

Das 365-Euro-Ticket darf im kompletten MVV Verbundraum mit allen regionalen Verkehrsmitteln an Schultagen, Wochenenden und Ferien genutzt werden.

Es ist ungerecht, dass MVV-Fahrer alle Verkehrsmittel nutzen dürfen und Schulbusfahrer nur den Weg zur Schule bekommen.

Das Landratsamt Dachau kann entweder die Kosten für den ÖPNV oder den Schulbus übernehmen. Beides gleichzeitig ist nicht möglich.

Grundsätzlich können vom Landratsamt Dachau nur Fahrten zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht übernommen werden. Schul- oder Ferienausflüge zählen nicht dazu und müssen selbst bezahlt werden.

Mittelfristig sollen verschiedene Schulbuslinien in den MVV-Verbundraum eingegliedert werden.

Verlust

Mein Kind hat seine Fahrkarte verloren, was tun?

Bitte füllen Sie die Verlust- / Diebstahl-Anzeige aus und lassen dieses Formular von der Schule bestätigen. Danach reichen Sie uns dieses Formular ein.

Bitte überweisen Sie gleich die Gebühr in Vorkasse mit dem richtigen Verwendungszweck.

Die Fahrkarte wird nach der Bezahlung neu erstellt und per Post an die Schule geschickt.

Mein Kind hat seine Fahrkarte verloren, nach dem Erhalt der Ersatzfahrkarte tauchte die alte Karte wieder auf. Muss ich die Ersatzfahrkarte bezahlen?

Eine Rückerstattung des bezahlten Betrages ist leider nicht möglich. Die wieder gefundene Karte kann entsorgt werden.

Mein Kind hatte seine Fahrkarte nicht dabei und wurde kontrolliert.

Die Fahrkarte kann innerhalb kurzer Zeit nach Kontrolle beim zuständigen Verkehrsunternehmen vorgezeigt werden, dann kommen meist nur die Bearbeitungskosten zum Tragen. Bitte wenden Sie sich an den MVV.