Schuleingangsuntersuchung

Im Gesundheitsamt Dachau führen wir die reformierte Schuleingangsuntersuchung aller Kinder durch, die im Landkreis Dachau gemeldet sind.

Sie haben das Schreiben für die Einladung zur Schuleingangssuchung erhalten?

  • Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Untersuchung.
  • Füllen Sie das Onlineformular für den Anamnesebogen aus.


Informationen zur reformierten Schuleingangsuntersuchung

rSEU Logo Bild: (c) LGL
  • Die reformierte Schuleingangsuntersuchung sieht die Untersuchung der Kinder bereits im vorletzten Kindergartenjahr vor. Dadurch können etwaige Entwicklungsverzögerungen früher entdeckt werden, sodass mehr Zeit für Förderung und Therapie vor der Einschulung bleibt.
  • Ihr Kind wird jedoch nicht früher eingeschult!
  • Die Teilnahme an der reformierten Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend.
  • Nach erfolgter Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung, die der Schule bei der Schuleinschreibung vorgelegt werden muss.
  • Sollte bei Ihrem Kind kein Nachweis über die zuletzt fällige altersentsprechende U-Untersuchung (in den meisten Fällen U8, selten bereits die U9) vorliegen, so lassen Sie diese bitte bei Ihrem Kinder- oder Hausarzt durchführen.

FAQ's

Welche Kinder werden vom Gesundheitsamt Dachau untersucht?

Alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Dachau haben.

Warum findet die reformierte Schuleingangsuntersuchung bereits im vorletzten Kindergartenjahr statt?

Im Rahmen der reformierten Schuleingangsuntersuchung wird der Gesundheits- und Entwicklungsstand aller Kinder, insbesondere in Hinblick auf schulrelevante Befunde, bereits im vorletzten Kindergartenjahr erhoben. Hierdurch bleibt mehr Zeit für eventuell erforderliche Fördermaßnahmen. Dies soll allen Kindern einen möglichst guten Schulstart ermöglichen.

Ist die Teilnahme an der reformierten Schuleingangsuntersuchung verpflichtend?

Ja, die reformierte Schuleingangsuntersuchung ist in Bayern eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung. Alle Kinder müssen in den zwei Jahren vor der Einschulung an dieser Untersuchung teilnehmen. Falls ein Kind trotz Einladung nicht zur Untersuchung vorgestellt wird, informiert das Gesundheitsamt das zuständige Jugendamt und übermittelt die entsprechenden personenbezogenen Daten.

Rechtliche Grundlagen

Welche Unterlagen muss ich zur reformierten Schuleingangsuntersuchung mitbringen?

  • das gelbe Heft über die Vorsorgeuntersuchungen
  • das Impfbuch
  • sollte es Ihnen aus triftigen Gründen nicht möglich sein, Ihr Kind persönlich zur rSEU vorzustellen, benötigt die von Ihnen benannte Begleitperson eine Vollmacht von Ihnen

zudem, falls vorhanden

  • Brille, Hörgerät, Schwerbehindertenausweis, Gesundheitspass (z.B. Allergiepass)
  • Bescheinigung des/r HNO- bzw. Augenarztes/ärztin, falls bei Ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör- bzw. Sehtest gemacht wurde

Wie läuft die reformierte Schuleingangsuntersuchung ab?

Die reformierte Schuleingangsuntersuchung besteht aus einem Screening für alle Kinder durch eine Fachkraft der Sozialmedizin und beinhaltet:

  • Messung von Gewicht und Körpergröße des Kindes
  • Erfassung von Impfstatus und Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen
  • Seh- und Hörtest
  • Anamneseerhebung (Anamnesebogen)
  • altersgerechte und spielerische Tests im Bereich Sprechen, Sprache und Fähigkeiten, die als Voraussetzung für schulisches Lernen gelten

In einigen Fällen ist zusätzlich eine schulärztliche Untersuchung notwendig. Diese findet statt:

  • bei auffälligem Ergebnis im Screening
  • bei Fehlen der altersentsprechenden Vorsorgeuntersuchung (je nach Alter U8 oder U9)
  • falls das Kind keinen Kindergarten besucht
  • auf Wunsch der Eltern

Je nach Befund der ersten schulärztlichen Untersuchung, kann ggf. eine zweite schulärztliche Untersuchung notwendig sein.

Wird bei der reformierten Schuleingangsuntersuchung entschieden, ob mein Kind eingeschult oder zurückgestellt wird, oder welche Schule es besuchen wird?

Nein. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Schule obliegt der Schule selbst. Gerne können wir jedoch im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung Hilfestellung, Informationen und Beratung bei Fragen Ihrerseits anbieten, wenn Sie sich Gedanken über den Zeitpunkt der Einschulung oder die Wahl der Schule (z.B. Regelschule oder Förderschule) machen.

Muss mein Kind erneut an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen, wenn es bereits in einem anderen Landkreis oder Bundesland untersucht wurde?

Nein, allerdings benötigen wir eine Kopie der dort ausgestellten Teilnahmebescheinigung.

Wird mein Kind aufgrund der früheren Schuleingangsuntersuchung auch früher eingeschult?

Nein, der Zeitpunkt der Einschulung sowie das Einschulungsalter bleiben unverändert.

Muss mein Kind auch dann an der reformierten Schuleingangsuntersuchung teilnehmen, wenn es erst ein Jahr später oder vorzeitig eingeschult wird?

Ja, die Teilnahme an der rSEU ist für alle Kinder, die eine Einladung zur rSEU bekommen haben, verpflichtend.

Mein Kind hat eine deutliche Entwicklungsbeeinträchtigung. Muss mein Kind trotzdem an der reformierten Schuleingangsuntersuchung teilnehmen?

In diesen Fällen bitten wir Sie, sich vor der Online-Terminvereinbarung telefonisch bei uns zu melden, um ggf. einen individuellen Termin mit Ihnen absprechen zu können.

Sie erreichen uns in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr unter der Rufnummer (08131) 74-1430.

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr