Lebensmittelkontrolle

Die Lebensmittelüberwachungs-Beamtinnen und -beamten führen unangemeldet Kontrollen in Gaststätten, Lebensmittelgeschäften, Kaufhäusern, Bäckereien, Metzgereien, Brauereien und anderen Betrieben durch, die Nahrungsmittel erzeugen und/oder verkaufen. Dabei achten sie auf die notwendige Hygiene und die Einhaltung der sonstigen Vorschriften wie Kennzeichnung oder Aufbewahrung der Lebensmittel. Daneben müssen auch die Vorschriften für Bedarfsgegenstände wie Kosmetika, Rauchwaren, Spielzeug, Kleidung etc. auf ihre Einhaltung hin kontrolliert werden. Sie nehmen regelmäßig Proben, die im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht werden.

Zuständigkeiten der Lebensmittelkontrolle nach Gemeinden

Große Kreisstadt Dachau

Herr Rudolf Albang

Frau Barbara Mack

Frau Andrea Wehner

Herr Martin Wildgruber

Markt Altomünster, Haimhausen, Hebertshausen, Hilgertshausen-Tandern

Frau Andrea Wehner

Bergkirchen, Vierkirchen, Weichs

Frau Barbara Mack

Bergkirchen-Gada, Markt Markt Indersdorf, Pfaffenhofen/Glonn, Röhrmoos, Sulzemoos

Herr Rudolf Albang

Erdweg, Schwabhausen, Odelzhausen

Frau Domenica Lichtenstern

Frau Jeanette Mittmann

Karlsfeld, Petershausen

Herr Martin Wildgruber


Datenschutzrechtliche Hinweise nach DSGVO: Lebensmittelkontrolle

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Landratsamt Dachau, Lebensmittelüberwachung

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Termine nur nach Vereinbarung.