Sachkundenachweis Schlachten
In den nachfolgend aufgeführten Informationsblättern sind Angaben enthalten, wie Sie den "Sachkundenachweis Schlachten" gem. den aktuellen Rechtsvorschriften (Art. 21 Abs. 7 VO (EG) Nr. 1099/2009 und § 4 Tierschutzschlachtverordnung) erlangen können. Zusätzlich haben wir jeweils die entsprechenden Antragsformulare für Sie bereitgestellt. Bitte achten Sie bei der Antragstellung darauf, dass für die Erteilung des Sachkundenachweises Schlachten immer das Veterinäramt/Landratsamt des Betriebsorts (Ort der Schlachtung) ggf. des Wohnorts (bei mehreren Schlachtorten) zuständig ist.
Ausstellung von Sachkundebescheinigungen gem. § 4 Tierschutzschlachtverordnung für das Ruhigstellen, Betäuben und Schlachten von Tieren.
Voraussetzung: Antragstellung beim Veterinäramt mit Passfoto und Nachweis der Sachkunde.
-
Antrag auf Ausstellung des Sachkundenachweises - Schlachten für gewerbliche Schlachtbetriebe: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 378 kB)
(z. B. Metzger, Direktvermarkter)
-
Informationsblatt: Sachkundenachweis Schlachten für gewerbliche Schlachtbetriebe: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 149 kB)
(z. B. Metzger, Direktvermarkter)
-
Antrag auf Ausstellung des Sachkundenachweises zum Schlachten für geringe Mengen Geflügel oder Kugelschuss bei Gehegewild: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 129 kB)
Schlachtungen geringer Mengen an Geflügel (< 10.000 Stück/Jahr) und Kaninchen (< 10.000 Stück/Jahr) sowie Schlachtungen durch Kugelschuss bei Gehegewild
-
Informationsblatt: Sachkundenachweis Schlachten für geringe Mengen Geflügel oder Kugelschuss bei Gehegewild: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 129 kB)
Schlachtungen geringer Mengen an Geflügel (< 10.000 Stück/Jahr) und Kaninchen (< 10.000 Stück/Jahr) sowie Schlachtungen durch Kugelschuss bei Gehegewild
Ausstellung von Sachkundebescheinigungen nach § 6 Abs. 2 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung:
Ausstellen von Sachkundebescheinigungen im Rahmennach §6 Abs. 2 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung.
Voraussetzung:
- Antragstellung beim Veterinäramt des Wohnortes mit Nachweis der Sachkunde (Theorie und Praxis)
- Nachweis der beruflichen Ausbildung
- Führungszeugnis
- Vorlage einer Teilnahmebescheinigung für einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde oder Nachweis einer landwirtschaftlichen Ausbildung ab dem Jahr 2007
Wir sind für Sie da
Herr Dr. Maximilian Muehlhaupt
Stellvertretende Sachgebietsleitung, Amtstierarzt
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Lebensmittelüberwachung
Kopernikusstraße 24
85221 Dachau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung.