Sachkundenachweis Schlachten

In den nachfolgend aufgeführten Informationsblättern sind Angaben enthalten, wie Sie den "Sachkundenachweis Schlachten" gem. den aktuellen Rechtsvorschriften (Art. 21 Abs. 7 VO (EG) Nr. 1099/2009 und § 4 Tierschutzschlachtverordnung) erlangen können. Zusätzlich haben wir jeweils die entsprechenden Antragsformulare für Sie bereitgestellt. Bitte achten Sie bei der Antragstellung darauf, dass für die Erteilung des Sachkundenachweises Schlachten immer das Veterinäramt/Landratsamt des Betriebsorts (Ort der Schlachtung) ggf. des Wohnorts (bei mehreren Schlachtorten) zuständig ist.

Ausstellung von Sachkundebescheinigungen gem. § 4 Tierschutzschlachtverordnung für das Ruhigstellen, Betäuben und Schlachten von Tieren.

Voraussetzung: Antragstellung beim Veterinäramt mit Passfoto und Nachweis der Sachkunde.


Ausstellung von Sachkundebescheinigungen nach § 6 Abs. 2 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung:

Ausstellen von Sachkundebescheinigungen im Rahmennach §6 Abs. 2 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung.

Voraussetzung:

  • Antragstellung beim Veterinäramt des Wohnortes mit Nachweis der Sachkunde (Theorie und Praxis)
  • Nachweis der beruflichen Ausbildung
  • Führungszeugnis
  • Vorlage einer Teilnahmebescheinigung für einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde oder Nachweis einer landwirtschaftlichen Ausbildung ab dem Jahr 2007

Wir sind für Sie da

Herr Dr. Maximilian Muehlhaupt

Stellvertretende Sachgebietsleitung, Amtstierarzt

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Lebensmittelüberwachung

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Termine nur nach Vereinbarung.