Newcastle-Krankheit
Die Newcastle-Krankheit, auch Newcastle Disease (ND) oder atypische Geflügelpest, ist eine weltweit verbreitete, hoch ansteckende Viruserkrankung bei Geflügel und Wildvögeln. Verursacht wird die ND durch das Paramyxovirus. Dieses ist hochansteckend und verbreitet sich in empfänglichen Populationen sehr schnell.
Bei der ND handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche der Kategorie A (DVO (EU) 2018/1882), welche oft tödlich verläuft (bis zu 100 % Sterberate), die zu hohen Tierverlusten und zu schweren wirtschaftlichen Schäden führt.
Zu den betroffenen Tierarten gehören Hühner und Puten, welche für das Virus hochempfänglich sind. Aber auch weitere Geflügel-/Vogelarten können erkranken, z. B. Enten, Gänse, Tauben und Zier-/Wildvögel.
Das Krankheitsbild hängt sowohl von der Tierart und der Immunitätslage der Tiere sowie vom Virusstamm ab. Häufige Symptome sind Atemnot, grüner Durchfall, Apathie, verringerte Legeleistung, geschwollene Augenlider und bläuliche Kämme, aber auch neurologische Anzeichen wie Halsverdrehen (Torticollis), Lähmungen und Zittern sowie bei Tauben Polyurie sind häufig. Darüber hinaus kommen auch subklinische (symptomlose) Infektionen vor allem bei Enten oder Gänsen vor.
Die Übertragung erfolgt direkt von Tier zu Tier (Kot, Körpersekrete, Atemluft) oder indirekt über Menschen, Fahrzeuge, Futter oder Transportkisten.
Das Virus ist für den Menschen weitgehend ungefährlich, da Ansteckungen bei Geflügelhaltern selten sind und sich grundsätzlich auf milde Symptome, z. B. Bindehautentzündung, beschränken.
Aktueller Stand der Newcastle-Krankheit
Hintergrund zur Impfaktion
In Deutschland besteht für Hühner- oder Truthuhnbestände nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit in der Fassung vom 20. Dezember 2005 ein Impfgebot. Das bedeutet, dass alle Hühner und Truthühner unabhängig von der Nutzungsart, der Anzahl im Betrieb gehaltener Tiere oder dem Haltungsgrund (Hobby vs. Erwerbszwecke) zwingend auf Kosten des Tierhalters gegen die Newcastle-Krankheit geimpft werden müssen.
Sind Hühner oder Truthühner nicht gegen die Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease - ND) geimpft, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern belegt werden.
Da ND-Impfstoffe in Einheiten ab 1000 Stück Geflügel verkauft werden, und nach Anbruch innerhalb weniger Stunden verbraucht werden müssen, ist es sinnvoll möglichst viele Kleinstbestriebe koordiniert am selben Tag zu impfen, um Kosten und Ressourcen zu sparen.
Das Landratsamt Dachau hat sich aufgrund der aktuellen Seuchenlage in Bayern und zur Entlastung der praktizierenden Tierärzteschaft in Puncto Koordination entschlossen bei der Koordination der ND-Impfungen zu unterstützen.
Stand 06.03.2026: 8 Ausbrüche im Landkreis Erding, 1 Ausbruch in Mühldorf am Inn und 1 Ausbruch in Rottal-Inn
Hühner- und Truthühnerhalter, deren Geflügelbestände keinen ausreichenden Impfschutz aufweisen oder zur Nachimpfung anstehen, können sich untenstehend für eine ND-Impfung registrieren. Die Daten werden von uns gesammelt. Abhängig von der Zahl der Rückmeldungen und deren örtlicher Verteilung vom Veterinäramt Dachau an die bei der Impfaktion teilnehmenden praktizierenden Tierärzte verteilt (bei Anmeldung über das Formblatt besteht folglich keine freie Tierarztwahl). Selbstverständlich steht jedem Tierhalter auch frei sich abseits dieser Aktion um die Pflichtimpfung seiner Tiere zu kümmern.
Außerdem weist das Veterinäramt vorsorglich darauf hin, dass neben der Impfung auch die konsequente Umsetzung und regelmäßige Überprüfung der betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen von besonderer Bedeutung sind. Geflügelhalter sollten daher bestehende Hygienemaßnahmen und Schutzvorkehrungen im Bestand überprüft und, soweit erforderlich, anpassen, um einen Eintrag und eine Weiterverbreitung von Tierseuchenerregern bestmöglich zu verhindern.
Ablauf der Impfaktion
Die Anmeldung zur Impfaktion ist ab sofort freigeschaltet. Die Anmeldungen werden täglich gesichtet und je nach Anzahl der Anmeldungen mindestens wöchentlich an die praktizierenden Tierärzte verteilt. Diese setzen für die Ihnen übermittelten Betriebe je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes einen Impftermin fest. Über den Impftermin werden Sie in geeigneter Weise informiert. Außerdem erfolgt die Bekanntgabe der Impftermine auch auf dieser Seite. Schauen Sie bitte regelmäßig auf dieser Seite, um nichts Wichtiges zu verpassen.
- Der im Zuge dieser Impfaktion ausgegebene ND-Impfstoff ist mit dem Tränkewasser zu verabreichen. Am Vorabend des Impftermins ist daher das Tränkewasser zu entfernen, damit der Impfstoff von den dann durstigen Tieren ausreichend schnell aufgenommen wird.
- Die Tränkebehältnisse sind gründlich zu reinigen.
- Der Impfstoff ist am Impftag zur vorgegebenen Zeit beim Ihnen zugeteilten Tierarzt abzuholen (Bestellung über obiges Formular verpflichtet zur Abnahme der Impfdosis) und den Tieren unverzüglich und exakt nach den Anweisungen des Tierarztes zur Verfügung zu stellen.
Ist der Geflügelbestand dem Tierarzt noch nicht bekannt, ist vor Impfstoffabgabe grundsätzlich eine Untersuchung des Bestands nötig. Sofern alle Tiere im Bestand gesund sind, kann im Rahmen dieser Impfaktion ein vorheriger Betriebsbesuch ggf. über das Vorzeigen der Tiere in Form eines kurzen Handyvideos entfallen.
Die Kosten der Bestandsimpfung belaufen sich, sofern keine Bestandsuntersuchung durchgeführt werden muss, bei einem Hobbybestand mit weniger als 50 Tieren auf unter 20 Euro (Bestand). Diese Kosten sind durch den Tierhalter zu tragen und dem Impfstoff-ausgebenden Tierarzt zu erstatten.
Nachimpfungen sind im vom Impfstoffhersteller vorgegebenen Intervall durchzuführen bzw. durchführen zu lassen (i. d. R. alle sechs Wochen).
Wir sind für Sie da
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Frau Dr. Klatt
Teamleitung, Amtstierärztin
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Frau Dr. Sophie Rothammer
Stellvertretende Abteilungsleitung, Amtstierärztin
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Herr Dr. Maximilian Muehlhaupt
Stellvertretende Sachgebietsleitung, Amtstierarzt
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Frau Dagmar Bauer
Sachgebietsleitung, Vollzug
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Frau Sabine Märkl
Teamleitung, Verwaltung
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Herr Joseph Oßwald
Verwaltung
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Veterinäramt (Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung)
Kopernikusstraße 24
85221 Dachau