Vogelgrippe
Die Vogelgrippe, auch klassische Geflügelpest genannt, ist eine hochansteckende, tödlich verlaufende Viruserkrankung (HPAIV=hochpathogenes Aviäres Influenzavirus), unter der besonders Hühner und Puten leiden. Das Virusreservoir sind Wildvögel, vor allem Wassergeflügel, wie Wildenten und Wildgänse. Die Geflügelpest betrifft sämtliches Geflügel und dies auch unabhängig von der Haltungsform. Infizierte Tiere scheiden das Virus über den Kot oder andere Sekrete bis zu 30 Tage lang aus. Durch direkten Tier-zu-Tier-Kontakt oder indirekten Kontakt durch beispielsweise kontaminierte Geräte, Futter, Personenverkehr oder Wind bei eng benachbarten Haltungen kann die Geflügelpest in Geflügelbestände eingeschleppt werden.
Da es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche der Kategorie A (DVO (EU) 2018/1882) handelt, muss selbst der Verdacht schon beim Veterinäramt angezeigt werden. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit vergehen Stunden bis wenige Tage. Bei erhöhter Sterblichkeit im Geflügelbestand muss zwingend an eine HPAIV Infektion gedacht und der Tierarzt sowie die zuständige Behörde hinzugezogen werden. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein und sind oft wenig typisch. Zu den häufigen Symptomen zählen Teilnahmslosigkeit, stumpfes und gesträubtes Federkleid, Atemnot und Ausfluss, wässrig-schleimig grünlicher Durchfall, Ödeme, Blutstauungen, zentralnervöse Störungen, Verweigerung von Futter und Wasser, plötzlicher Abfall der Legeleistung oder plötzliches Versterben.
Eine erhöhte Sterblichkeit in 24 Stunden liegt vor:
- Bei einer Bestandsgröße bis zu 100 Tieren: wenn 3 oder mehr Tiere verenden.
- Bei einer Bestandsgröße von über 100 Tieren: wenn 2 % oder mehr Tiere verenden.
Bei früheren Ausbrüchen der Geflügelpest wurde festgestellt, dass viele Tierbesitzer ihre Geflügelhaltung nicht beim Veterinäramt angezeigt hatten. Die Haltung von Geflügel ist nach § 26 Abs. 1 Satz 1 der Viehverkehrsverordnung anzeigepflichtig beim Veterinäramt und registrierungspflichtig. D. h. für die Haltung ist beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Betriebsnummer zu beantragen. Des Weiteren muss ein Bestandsregister geführt und die Impfpflicht gegen die Newcastle Disease beachtet werden. Dies gilt auch für eine Hobbyhaltung von Geflügel. Wir weisen darauf hin, dass nur für gemeldete und in der Tierseuchenkasse versicherte Tiere im Falle der Vogelgrippe eine Entschädigung gezahlt wird.
Verendet aufgefundene Vögel müssen dem Veterinäramt Dachau 08131 74-1446 oder der Polizeiinspektion Dachau 08131 561-0 auf jeden Fall gemeldet werden.
- Interaktive Karte zu den Schutz- und Überwachungszone im Landkreis Dachau: Externer Link
- FAQ Geflügelpest 13.03.2026: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 295 kB)
Vogelgrippeausbruch – was dann?
Weist das zuständige Labor HPAIV nach, leitet die zuständige Behörde weitere Maßnahmen ein, um die Ausbreitung zu verhindern und andere Bestände vor einer Erkrankung zu schützen. Dazu zählen unter anderem die Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von 3 km und einer Überwachungszone mit einem Radius von 10 km um den Ausbruchsbetrieb. Die Tiere im Ausbruchsbetrieb müssen getötet und unschädlich beseitigt werden. Außerdem gilt grundsätzlich ein Verbot des Verbringens von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus dem Restriktionsgebiet, eine Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel sowie die Umsetzung erhöhter Biosicherheitsmaßnahmen.
Ausnahmen vom Verbringungsverbot können von der Behörde nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen genehmigt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Aufstallungspflicht ein bußgeld-bewährter Tatbestand ist.
Die angeordneten Maßnahmen gelten, bis sie von der zuständigen Behörde widerrufen werden.
Eine Behandlung und Impfung ist in Deutschland nicht erlaubt, weswegen hier der Seuchenprophylaxe eine große Bedeutung zu kommt.
Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter bei Vogelgrippe
Das Risiko einer Einschleppung der Vogelgrippe in Nutzgeflügelbestände ist permanent vorhanden Nachweise bei Wildvögeln zeigen die ständige Präsenz des Geflügelpesterregers in der Wildvogelpopulation an. Es gilt, alle Anstrengungen zu unternehmen, das Risiko einer Ansteckung des Wirtschaftsgeflügels zu minimieren.
Folgende Schutzmaßnahmen sollten Sie daher ab sofort konsequent ein- und durchführen:
- Halten Sie die Aufstallungspflicht strikt ein, wo es gefordert wird.
- Schützen Sie Ihre Geflügelhaltung vor Zutritt durch Unbefugte und halten Sie den Personenverkehr um die Haltung herum gering.
- Nur Personen, die die Tiere unmittelbar versorgen, dürfen mit betriebseigener Schutzkleidung in den Stall. Die Schutzkleidung darf nur unmittelbar vor Betreten der Stallungen angelegt werden (Schuhwechsel!) und nicht außerhalb der Stallungen, z.B. bei anderen Arbeiten im Hof oder auf dem Feld getragen werden. Diese Schutzkleidung ist regelmäßig heiß zu waschen, das Schuhwerk gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Einmalschutzkleidung ist sicher zu entsorgen. Achten Sie auf eine gründliche Händereinigung.
- Beachten Sie das Verbot der Verfütterung von Speise- und Küchenabfällen sowie Eierschalen.
- Bewahren Sie Einstreu und Futter so auf, dass eine Verunreinigung durch Wildvögel sicher vermieden wird.
- Bekämpfen Sie konsequent Schadnager.
- Beschaffen Sie sich ausreichende Mengen eins Desinfektionsmittels laut Liste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft e. V. (DVG: Desinfektion in der Veterinärmedizin), welches gegen die Viren der Geflügelpest wirksam ist (= behülltes Virus, „viruzid“). Beachten Sie unbedingt bei der Anwendung die Angaben des Herstellers zu Einwirkzeit und Konzentration. Über entsprechende Mittel können Sie sich auch auf den Seiten der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. oder im Landhandel informieren.
- Richten Sie vor den Stallungen und an den Betriebsein- und -ausgängen Desinfektionsmatten oder -wannen in ausreichender Größe und Anzahl ein. Das Desinfektionsmittel ist regelmäßig zu erneuern, da es durch Verschmutzung seine Wirksamkeit verliert.
- Reinigen und Desinfizieren Sie die Flächen vor dem Eingangsbereich sowie die Räder und Unterseite von Fahrzeugen, soweit sie in den Stallungen eingesetzt werden, vor und nach jedem Einsatz. Dies gilt auch für die übrigen Gerätschaften, die in dem Stall oder bei der Auf- bzw. Ausstallung zum Einsatz kommen.
- Reinigen und desinfizieren Sie betriebseigene Fahrzeuge, die für Geflügeltransporte verwendet werden, unmittelbar nach Abschluss des Transportes auf einem befestigten Platz.
- Reinigen und desinfizieren Sie die Stallungen und Einrichtungen nach jeder Ausstallung gründlich.
Ist die Vogelgrippe auch für andere Säugetiere und den Menschen gefährlich?
Für den Menschen besteht prinzipiell ein Infektionsrisiko durch hochpathogene aviäre Influenzaviren. Hierzu wäre allerdings ein intensiver Kontakt mit infiziertem Geflügel oder die Aufnahme nicht kontaminierter bzw. nicht durcherhitzter Lebensmittel nötig.
Der Krankheitsverlauf ist vielfältig und kann von milden Atemwegssymptomen und Bindehautentzündung bis hin zu sehr schweren oder sogar tödlichen Verläufen führen. Übertragungen von aviären Influenzaviren von Tieren auf den Menschen sind jedoch selten. Zu einer Weiterverbreitung durch Übertragungen von Mensch zu Mensch kommt es lediglich sehr selten (z. B. 2003 in den Niederlanden mit dem HPAI-Virus H7N7).
Eine Übertragung von Geflügelpestviren über Lebensmittel, die von infiziertem Geflügel gewonnen wurden, ist theoretisch denkbar, aber hierzulande unwahrscheinlich. Das Tierseuchenbekämpfungssystem in Deutschland trägt Sorge, das infiziertes Geflügel rasch identifiziert und Produkte infizierter Bestände nicht in Verkehr gebracht werden.
Es mehren sich weltweit Berichte über Infektionen bei Säugetieren. In erster Linie sind hierbei wildlebende Fleisch- und Aasfresser zu nennen, u. a. also Füchse, Otter, Robben, Bären und Katzen, aber auch in Pelztierfarmen und Milchkühen wurde das Virus nachgewiesen. In der Regel bleiben solche Infektionen aber Sackgassen für das Virus. Allerdings spielen Säugetiere, u. a. durch Anhaftung des Virus am Fell, bei der Verbreitung eine Rolle. Große Virusmengen können über die Milch infizierter Kühe ausgeschieden werden und somit auch in die Lebensmittelkette gelangen. In pasteurisierter Milch und Milchprodukten konnte allerdings kein infektiöses Virus nachgewiesen werden.
Vorgeschriebene Untersuchungen
Treten in 24 Stunden erhebliche Verluste oder erheblichen Veränderungen der Legeleistung oder der Gewichtszunahmen auf, so ist die Ursache durch einen Tierarzt feststellen zu lassen und dabei auch auf das Virus der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen.
"Vermehrter Verlust" liegt vor:
Bei einer Bestandsgröße bis zu 100 Tieren: wenn 3 oder mehr Tiere verenden.
Bei einer Bestandsgröße von über 100 Tieren: wenn 2 % oder mehr Tiere verenden.
Gesundheitsschutz für Sie und Ihre Mitarbeiter
Wir empfehlen Ihnen dringend, Schutzkleidung (einschließlich Schutzmaske, -brille und Handschuhe) in ausreichendem Umfang bereit zu halten. Im Falle des Ausbruches der Geflügelseuche in Ihrem Bestand sind Sie und Ihre Mitarbeiter dem Erreger in besonderem Maße ausgesetzt.
Weitere Informationen
- Gefährliche Seuchenlage in Bayern für Geflügelbestände, Datum: 11.03.2026
- Veterinäramt Dachau empfiehlt Aufstallung von Geflügel, Datum: 12.11.2025
- Vogelgrippe breitet sich aus, bisher ein Fall im Landkreis Dachau, Datum: 28.10.2025
- Aviäre Influenza (AI) (Geflügelpest): Externer Link
- Friedrich-Loeffler-Institut: Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest: Externer Link
- Friedrich-Loeffler-Institut: Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen: Externer Link
- Robert-Koch-Institut: Zoonotischen Influenza: Externer Link
Datenschutzrechtliche Hinweise nach DSGVO
Wir sind für Sie da
-
Frau Dr. Klatt
Teamleitung, Amtstierärztin
-
Frau Dr. Sophie Rothammer
Stellvertretende Abteilungsleitung, Amtstierärztin
-
Herr Dr. Maximilian Muehlhaupt
Stellvertretende Sachgebietsleitung, Amtstierarzt
Frau Dagmar Bauer
Sachgebietsleitung, Vollzug
Frau Sabine Märkl
Teamleitung, Verwaltung
Herr Joseph Oßwald
Verwaltung
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Veterinäramt (Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung)
Kopernikusstraße 24
85221 Dachau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung.