Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Die “Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind” kann schwangere Frauen und Mütter in Notlagen unterstützen. Es können ergänzende Leistungen beantragt werden, wenn die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen.

Das Unterstützungsangebot der Landesstiftung ist eine freiwillige Schenkung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Wer erhält Hilfe?

Unterstützt werden können schwangere Frauen, die

  • eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Schwangerschaft vorlegen,
  • ihre Hauptwohnung in Bayern haben,
  • bereit sind, auch eine persönliche Beratung anzunehmen und
  • sich in einer Notlage befinden.

Welche Hilfen kann ich erhalten?

Das Unterstützungsangebot der “Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind” ist vielfältig.

Es können beispielsweise folgende Zuschüsse beantragt werden:

  • Umstandskleidung
  • Babyerstausstattung

Wann kann ich einen Antrag stellen?

Sie müssen den Antrag bereits während der Schwangerschaft stellen. Die Landesstiftung kann Sie dann bis zum 3. Geburtstag Ihres Kindes unterstützen. Falls Sie den Erstantrag erst nach der Schwangerschaft stellen, ist eine Unterstützung nicht mehr möglich.

Wo kann ich einen Antrag stellen?

Einen Antrag können Sie direkt bei uns in der Schwangerenberatungsstelle stellen. Gerne können Sie einen Termin mit uns vereinbaren. In dem Beratungsgespräch können wir klären, ob eine Antragstellung für Sie infrage kommt.

Nutzen Sie für die Terminvereinbarung gerne unser Kontaktformular:

Sicheres Kontaktformular

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Mutterpass
  • Bankdaten
  • Gegebenfalls Bescheid über Sozialleistungen (Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen …)
  • Wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, benötigen Sie außerdem folgende Unterlagen:
    • Lohnbescheinigungen der letzten drei Monate
    • Mietvertrag
    • gegebenfalls Nachweis über Unterhaltszahlungen
    • gegebenfalls Nachweis über besondere Belastungen (Kita-Gebüren, Fahrtkosten zur Arbeitsstätte etc.)

Weitere Informationen

Wenn Sie uns zum ersten Mal kontaktieren, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular

Wir sind für Sie da

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Schwangerenberatung

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr