Öffentliche Einrichtungen
Wir sind für die infektionshygienische Überwachung öffentlicher Einrichtungen zuständig. Die Begehungen erfolgen anlassbezogen, außer in Pflegeeinrichtungen. Dies ist im Infektionsschutzgesetz (§ 36 Abs. 1 IfSG) geregelt.
Unsere Schwerpunkte:
- Beratung zur Verhütung von Infektionskrankheiten
- Bekämpfung von Infektionskrankheiten
- Einhaltung der hygienischen Bestimmungen
Bestimmte Einrichtungen müssen innerbetriebliche Verfahren festlegen, um die Übertragung von Krankheiten zu verhindern.
Diese Verfahrensweisen müssen schriftlich in Form von Hygieneplänen festgehalten werden (§ 35 IfSG).
Folgende Einrichtungen werden infektionshygienisch überwacht (§§ 33, 35, 36 IfSG):
- Gemeinschaftsunterkünfte (Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, Spätaussiedler und Flüchtlinge sowie sonstige Massenunterkünfte, JVA)
- Kindertageseinrichtungen, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen
- Voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen
Rechtliche Grundlagen
- § 33 Gemeinschaftseinrichtungen (IfSG): Externer Link
- § 35 Infektionsschutz in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe, Verordnun: Externer Link
- § 36 Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen; Verordnungsermächtigun: Externer Link
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst: Externer Link
Wir sind für Sie das
Frau Dr. med. Dagmar Königer
Sachgebietsleitung
Frau Dr. med. Christine Zweimüller
Sachgebietsleitung
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Infektionsschutz, Trinkwasserhygiene, Badeseen
Dr.-Hiller-Straße 36
85221 Dachau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr