Krankenhaus- und Praxishygiene

Insbesondere Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Entbindungseinrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch die Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und werden regelmäßig überwacht (§ 23 IfSG).

Dabei orientieren wir uns z.B. an der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts in Berlin. Diese Richtlinie legt die Anforderungen für Hygiene und Infektionsschutz fest.

Wir können Praxen regelmäßig besichtigen sowie anlassbezogene Begehungen z. B. bei Infektionsausbrüchen oder Beschwerden durchführen. Diese sind in der Regel angekündigt, können aber auch unangekündigt stattfinden. Ziel ist es, die Sicherheit und Hygiene zu gewährleisten. Damit wird ein Beitrag zum Gesundheitsschutz, zur Infektionsprävention und zur Qualitätssicherung geleistet.

Folgende Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung (§ 23 IfSG): 

  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen
  • Rettungsdienste und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes

Rechtliche Grundlagen


Wir sind für Sie da

Frau Dr. med. Dagmar Königer

Frau Dr. med. Christine Zweimüller

Herr Dr. med. Andreas Allwein

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Infektionsschutz, Trinkwasserhygiene, Badeseen

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr