Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen 

nach § 45b Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI)


Wenn Sie eine pflegebedürftige oder betreuungsbedürftige Person zu Hause begleiten, können Sie stundenweise Entlastungskräfte zu sich nach Hause holen. Sie leisten Ihrer angehörigen Person Gesellschaft, gehen mit ihr spazieren, zum Frisör, begleiten sie eventuell zum Arzt und vieles mehr. Sie erledigen bei Bedarf kleine Haushaltsdienste. Auch als allein lebende ältere Person können Sie diese Hilfe stundenweise in Anspruch nehmen und mit der Pflegekasse abrechnen. Für diese „niedrigschwelligen Betreuungsdienste“ ist ein Pflegegrad von mindestens I Voraussetzung. Sie können 131 Euro im Monat dafür bei Ihrer Pflegekasse in Anspruch nehmen.


Anbieter:




  • mobile in Dachau
    mobile Häusliche Kranken- und Altenpflege GmbH
    Schleißheimer Str. 74
    85221 Dachau
    Tel.: (08131) 539647
    E-Mail: info@mobile-pflege-dachau.de


  • mobile im Landkreis
    mobile Häusliche Kranken- und Altenpflege GmbH
    Hauptstraße 7
    85253 Erdweg
    Tel.: (08138) 667278
    E-Mail: info@mobile-pflege-dachau.de



  • Solvedo Betreuungsdienst
    Rathausplatz 2
    85244 Röhrmoos
    Tel.: (08139) 2040467
    E-Mail: info@solvedo.de