Betreuungsverfügung

Ein gelber Aktenordner mit der Aufschrift „Betreuungsverfügung“, liegend neben aufgeschlagenen Dokumenten und einem Stift auf dem Tisch. Bild: Zerbor © fotolia.com

In einer Betreuungsverfügung können Sie die Person des rechtlichen Betreuers vorschlagen und Wünsche äußern, die der mögliche spätere Betreuer dann zu beachten hat.

Ihr gewünschter Betreuer muss jedoch vom Betreuungsgericht noch bestellt werden, er kann mit der Verfügung alleine nicht handeln. Mit einer Betreuungsverfügung vermeiden Sie kein Betreuungsverfahren über das Amtsgericht, das geht nur mit einer Vorsorgevollmacht.


Informationen hierzu und ein Formular einer Betreuungsverfügung finden Sie in nachfolgender Broschüre:


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Landratsamt Dachau, Erwachsenen- und Seniorenberatung

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