Patientenverfügung
Selbstbestimmt bis zum Lebensende!
Viele Menschen möchten am Lebensende und bei schwerer Krankheit nicht unnötig leiden. Sie wünschen selbstbestimmt über ihre ärztliche Behandlung entscheiden zu können, zum Beispiel beim Thema künstlicher Ernährung oder Wiederbelebung.
In einer Patientenverfügung können Sie dazu Ihren Willen festhalten, für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Ihr rechtlicher Betreuer, bzw. Bevollmächtigter, muss dann Ihren Willen vertreten.
Sinnvoll ist es auch, die Patientenverfügung mit Ihrem Hausarzt zu besprechen. Lassen Sie sich zur Patientenverfügung von uns beraten.
- Broschüre: "Der große Vorsorgeberater" (Enthält Formulare zur Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung): Externer Link
- Elisabeth Hospitzverein: Externer Link
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Broschüre zur Patientenverfügung: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 621 kB)
Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin. (die Datei ist nicht barrierefrei)
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Notfallmappe: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 6.9 MB)
(die Datei ist nicht barrierefrei)
Seniorenratgeber
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Landratsamt Dachau, Erwachsenen- und Seniorenberatung
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