Pflegehilfsmittel

Neben den Pflegegraden bieten die Pflege- und Krankenkassen noch Unterstützung durch sogenannte Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel der Krankenversicherung an.

Pflegehilfsmittel der Pflegekassen werden unterschieden in

  • Verbrauchsartikel, z.B. Einmal-Handschuhe, Desinfektionsmittel, Betteinlagen etc.
    Die Pflegekasse erstattet hier bis zu 40 Euro im Monat.
  • Technische Hilfen, z.B. Rollstuhl, Pflegebett etc.

Voraussetzung ist hier, dass die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und die Pflege zu Hause erfolgt.


Beispiele für Hilfsmittel der Krankenversicherung

  • Inkontinenz-Windeln
  • Kompressionsstrümpfe
  • Nachtstuhl
  • Rollatoren
  • etc.

Voraussetzung ist hier die ärztliche Verordnung durch Rezept.


Seniorenratgeber


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Landratsamt Dachau, Erwachsenen- und Seniorenberatung

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Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
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