Pflegehilfsmittel
Neben den Pflegegraden bieten die Pflege- und Krankenkassen noch Unterstützung durch sogenannte Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel der Krankenversicherung an.
Pflegehilfsmittel der Pflegekassen werden unterschieden in
- Verbrauchsartikel, z.B. Einmal-Handschuhe, Desinfektionsmittel, Betteinlagen etc.
Die Pflegekasse erstattet hier bis zu 40 Euro im Monat. - Technische Hilfen, z.B. Rollstuhl, Pflegebett etc.
Voraussetzung ist hier, dass die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und die Pflege zu Hause erfolgt.
Beispiele für Hilfsmittel der Krankenversicherung
- Inkontinenz-Windeln
- Kompressionsstrümpfe
- Nachtstuhl
- Rollatoren
- etc.
Voraussetzung ist hier die ärztliche Verordnung durch Rezept.
Wir sind für Sie da
Frau Fitterer
Frau Götz
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Erwachsenen- und Seniorenberatung
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221 Dachau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr