Finanzielle Hilfen
Übernahme von Beiträgen für Tagesmütter
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie übernimmt bei unzureichenden Einkommen ganz oder teilweise die Teilnahmebeiträge für die Tagesmutter.
Service-Hotline Finanzielle Hilfen
Übernahme von Beiträgen für Krippen-, Kindergarten- oder Hortbesuch
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie übernimmt bei unzureichendem Einkommen ganz oder teilweise die Teilnahmebeiträge für den Krippen-, Kindergarten- oder Hortbesuch.
Service-Hotline Finanzielle Hilfen
Bitte füllen Sie das Formular „Antrag auf Übernahme von Krippen-, Kindergarten- und Hort-Beiträgen aus“ und reichen dieses inkl. aller Belege (in Kopie) ein. Zudem benötigen wir die ausgefüllte Besuchsbestätigung des Kindergartens / der Kinderkrippe / des Hortes inkl. der Angaben über den Betrag für das Mittagessen.
Beziehen Sie eine oder mehrere der folgenden Leistungen?
- Bürgergeld (Jobcenter)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- SGB XII
- Leistungen nach §§ 2, 3 AsylbLG
Falls ja, dann reichen Sie bitte die Bescheide dazu vollständig, in Kopie und von allen Familienmitgliedern ein. In diesem Fall sind neben dem Antrag keine weiteren Unterlagen nötig.
Beziehen Sie Leistungen nach dem SGB II? Dann müssen Sie den Antrag für die Übernahme des Mittagessens beim Jobcenter stellen.
- Antrag auf Übernahme von Krippen-, Kindergarten-, und Hort-Beiträgen: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 234 kB)
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Merkblatt zum Antrag auf Übernahme von Krippen-, Kindergarten-, und Hort-Beiträgen: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 38 kB)
(die Datei ist nicht barrierefrei)
- Bescheinigung über Arbeitsverdienst: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 95 kB)
Ambulante und teilstationäre Eingliederungshilfe (Legasthenie, Dyskalkulie, heilpädagogische Förderung)
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie übernimmt die Kosten der Legastenie-, Dyskalkulietherapie und der heilpädagogischen Förderung.
Voraussetzung hierfür ist, dass die seelische Gesundheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft muss dadurch beeinträchtigt sein oder eine solche Beeinträchtigung muss zu erwarten sein.
Uns ist es wichtig, Sie und Ihr Kind bestmöglich zu unterstützen. Bitte setzen Sie sich aus diesem Grund vor einer Antragstellung telefonisch mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie über das weitere Vorgehen und besprechen mit Ihnen, welcher Antrag notwendig ist:
- Teilstationäre Eingliederungshilfe
- Ambulante Eingliederungshilfe (außer Schulbegleiter)
- Schulbegleiter
Service-Hotline Finanzielle Hilfen
Bitte setzen Sie sich in jedem Fall vor der Antragstellung mit uns in Verbindung!
Stationäre Hilfe zur Erziehung
Uns ist es wichtig, Sie und Ihr Kind bestmöglich zu unterstützen. Bitte setzen Sie sich aus diesem Grund vor einer Antragstellung telefonisch mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie über das weitere Vorgehen und besprechen mit Ihnen, welcher Antrag notwendig ist:
Service-Hotline Finanzielle Hilfen
Bitte setzen Sie sich in jedem Fall vor der Antragstellung mit uns in Verbindung!
- Antrag auf Gewährung von Hilfe für junge Volljährige: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 130 kB)
- Antrag auf Gewährung von stationärer Eingliederungshilfe: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 132 kB)
- Antrag auf Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 130 kB)
Unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA)
Service-Hotline Finanzielle Hilfen
Vollzeitpflege
Uns ist es wichtig, Sie und Ihr Kind bestmöglich zu unterstützen. Bitte setzen Sie sich aus diesem Grund vor einer Antragstellung telefonisch mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie über das weitere Vorgehen und besprechen mit Ihnen, welcher Antrag notwendig ist:
Service-Hotline Finanzielle Hilfen
Bitte setzen Sie sich in jedem Fall vor der Antragstellung mit uns in Verbindung!
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Uns ist es wichtig, Sie und Ihr Kind bestmöglich zu unterstützen. Bitte setzen Sie sich aus diesem Grund vor einer Antragstellung telefonisch mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie über das weitere Vorgehen und besprechen mit Ihnen, welcher Antrag notwendig ist:
- § 18 Begleiteter Umgang
- § 29 Soziale Gruppenarbeit
- § 30 Erziehungsbeistandschaften
- 31 Sozialpädagogische Familienhilfe und § 27 Abs. 2 Haushaltsorganisationstraining
Service-Hotline Finanzielle Hilfen
Bitte setzen Sie sich in jedem Fall vor der Antragstellung mit uns in Verbindung!
- Antrag auf Hilfe zur Erziehung nach §§ 18, 20, 31, SGB VIII: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 21 kB)
- Antrag auf Hilfe zur Erziehung nach §§ 29, 30, SGB VIII: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 20 kB)
- Antrag auf Hilfe zur Erziehung nach §§ 41, 30 SGB VIII: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 26 kB)
Unterhalt
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Bürgermeister-Zauner-Ring 5
85221 Dachau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr