Grundsicherung, Sozialhilfe
Sie finden uns in der Münchner Straße 87b in 85221 Dachau.
Dem Grunde nach leistungsberechtigt sind Personen, welche aus gesundheitlichen Gründen für mindestens sechs Monate weniger als drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sein können. Personen, bei denen die Erwerbsunfähigkeit noch nicht durch den Rententräger oder den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit geprüft wurde, müssen als vorrangige Leistung Arbeitslosengeld II bei der ARGE Dachau beantragen.
Zusätzlich werden hier unter anderem Anträge auf Betreuungskosten im Rahmen der Eingliederungshilfe für über 21 jährige, Krankenhilfe und Bestattungskosten bearbeitet.
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Das Antragsformular können Sie auf dieser Seite (siehe Formulare unten) herunterladen. Der Antrag muss von Ihnen ausgefüllt, unterschrieben und von der Meldebehörde bestätigt werden. Wenn Sie den Antrag bei uns einreichen, fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- das unterschriebene Belehrungsformular zu den Mitwirkungspflichten
- Girokontoauszüge der letzten drei Monate
- Ausweis (von allen Haushaltsangehörigen!)
- Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miethöhe und Heiz- und Nebenkosten
- Nachweis über Einkommen (Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld I bzw. II, Krankengeld, Rente, usw.)
- Nachweis über Vermögen (Kfz-Schein, Verkaufswert des Kfz und aktuelle Rückkaufswerte aller vermögensbildenden Versicherungen)
- Schwerbehindertenausweis
- das unterschriebene Belehrungsformular über die Folgen des nicht nur vorübergehenden Auslandsaufenthaltes
Achtung:
Im Rahmen der landesrechtlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sind die Zuständigkeiten für Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege sowie grundsätzlich für existenzsichernde Leistungen gebündelt.
Alle Personen mit Pflegegrad 2 und höher, die Hilfen nach SGB XII für die Übernahme von Unterkunftskosten und Regelleistungen und zudem Hilfe zur Pflege nach SGB XII benötigen, müssen ihren Antrag direkt beim überörtlichen Sozialhilfeträger stellen:
Bezirk Oberbayern
Prinzregentenstraße 14
80538 München
Telefon: 089 2198-21010,-21011 und -21012
E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de
Formulare & Merkblätter
- Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe für Ukrainische Flüchtlinge: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 200 kB)
- Antrag auf Weiterbewilligung von Grundsicherungsleistungen: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 187 kB)
- Antrag auf Weiterbewilligung von Sozialhilfe: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 118 kB)
- Antrag zur Übernahme von Bestattungskosten: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 281 kB)
- Übersicht zu den angemessenen Unterkunftskosten im Landkreis Dachau: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 128 kB)
- Belehrung über die Mitwirkungspflichten: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 108 kB)
- Belehrung wegen Leistungsausschluss bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 107 kB)
Wir sind für Sie da
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Frau Fischer
Grundsicherung / Sozialhilfe: Zuständig für Buchstaben A - C
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Frau Gasteiger
Grundsicherung / Sozialhilfe: Zuständig für Buchstaben D - Han
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Frau Schwarz
Grundsicherung / Sozialhilfe: Zuständig für Buchstaben Hap - Le
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Frau Meiringer
Grundsicherung / Sozialhilfe: Zuständig für Buchstaben Lf - Os
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Frau Steinbeck
Grundsicherung / Sozialhilfe: Zuständig für Buchstaben Ot - Sch
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Frau Rodeike
Grundsicherung / Sozialhilfe: Zuständig für Buchstaben Sci - Z
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Frau Hinterwimmer
Stellvertretende Sachgebietsleitung
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Frau Wedi
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Frauenhaus
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Frau Melnikov
Assistenz
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Sozialverwaltung
Münchner Straße 87b
85221 Dachau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Termine nur nach Vereinbarung.