Überprüfung bei Fahrerlaubnis-Inhabern
Eignungs- und Befähigungsüberprüfung bei Fahrerlaubnis-Inhabern
Eine Vorsprache beim Sachbearbeiter oder eine Akteneinsicht ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich!
Die Fahrerlaubnis berechtigt zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nur, wenn die dafür erforderliche Eignung und Befähigung vorliegen.
Bestehen Zweifel an dieser Eignung oder Befähigung, ist die Fahrerlaubnisbehörde gesetzlich verpflichtet, entsprechende Überprüfungen durchzuführen.
Eine generelle Überprüfung von Führerschein-Inhaber (z. B. aus Altersgründen) gibt es nicht.
Zweck und Grund der Überprüfung, mögliche Maßnahmen
Zweck der Überprüfung
Zweck der Überprüfung ist die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs. Dabei wird festgestellt, ob die Fahrerlaubnisinhaber weiterhin
- körperlich,
- geistig und/oder
- charakterlich
zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind und über die erforderlichen Kenntnisse sowie Fertigkeiten verfügen.
Gründe für die Einleitung eines Überprüfungsverfahrens
Ein Überprüfungsverfahren wird eingeleitet, wenn Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an der Fahreignung oder Fahrbefähigung begründen.
Solche Tatsachen können insbesondere sein:
- Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit Alkohol-, Cannabis- oder Drogenkonsum
- Erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
- Auffälligkeiten aufgrund von Eintragungen im Fahreignungsregister
- Hinweise auf gesundheitliche Einschränkungen
- Altersbedingte Leistungseinbußen
- Mitteilungen von Polizei-, Gerichts- oder ärztlichen Stellen
Eignungsüberprüfungs- und Befähigungsprüfung
Eignungsüberprüfung
Zur Klärung der Fahreignung kann die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage eines Gutachtens verlangen. Mögliche Gutachten können sein:
- Fachärztliche Gutachten,
- Medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU),
- Kraftfahrtechnische Gutachten.
Die Gutachten müssen innerhalb der festgesetzten Frist und auf Kosten der betroffenen Person vorgelegt werden. Wird ein angefordertes Gutachten nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, ist die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, bei ihrer Entscheidung von der Nichteignung auszugehen.
Befähigungsüberprüfung
Bestehen Zweifel an der Fahrbefähigung, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Überprüfung der theoretischen Kenntnisse und/oder der praktischen Fahrfertigkeiten anordnen.
Dies kommt insbesondere in Betracht:
- nach längeren Zeiträumen ohne Fahrpraxis,
- bei altersbedingten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit,
- bei körperlichen Einschränkungen, die das sichere Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen können.
Die Befähigungsüberprüfung erfolgt in der Regel durch die Ablegung einer theoretischen und/oder praktischen Prüfung.
Die Gutachten müssen innerhalb der festgesetzten Frist und auf Kosten der betroffenen Person vorgelegt werden. Wird ein angefordertes Gutachten nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, ist die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, bei ihrer Entscheidung von der Nichteignung auszugehen.
Mögliche Maßnahmen
Abhängig vom Ergebnis der Überprüfung kann die Fahrerlaubnisbehörde insbesondere folgende Maßnahmen treffen:
- Die Fahrerlaubnis bleibt ohne Einschränkungen bestehen.
- Es können Auflagen oder Beschränkungen angeordnet werden.
- Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden.
Der Ablauf (in vereinfachter Form)
Schritt 1:
Die Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt Dachau wird über Umstände informiert, die Ihre Fahreignung in Frage stellen können.
Schritt 2:
Prüfung des Falles durch die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde (Fahreignungsbereich), ob eine Eignungs- und/oder Befähigungsprüfung mit einer Fahreignungsbegutachtung erfolgen muss. In bestimmten Fällen muss dies durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) erfolgen. Die Prüfung kann einige Wochen bis Monate dauern! In bestimmten Fällen sind mehrere Begutachtungen erforderlich.
Schritt 3:
Falls eine Fahreignungsbegutachtung durchgeführt werden muss, werden Sie von den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich dazu aufgefordert.
Schritt 4:
Wird über das Gutachten nachgewiesen, dass kein Fahreignungszweifel besteht, wird die Überprüfung eingestellt. Bestehen weiterhin oder neue Zweifel an der Fahreignung, ist eine erneute Begutachtung erforderlich.
Schritt 5:
Nach einer endgültigen, erfolgreichen positiven Begutachtung, liegt einer ungestörten Weiterfahrt nichts im Wege.
Wichtige Informationen
Arztwahl:
Nur Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation dürfen Fahreignungsbegutachtungen durchführen - nicht der Hausarzt. Der Arzt, der die Untersuchung für das Gutachten macht, darf nicht derselbe Arzt sein, der Sie normalerweise behandelt.
Pflichten der Fahrerlaubnisbehörde:
Die Behörde muss auf Fahreignungsmängel reagieren und darf Sie nicht mit bekanntem Mangel fahren lassen.
Begutachtungsergebnis:
Bei negativem Ergebnis kann im Regelfall keine zweite Begutachtung angeordnet werden und die Fahrerlaubnis wird entzogen.
Wiedererteilung:
Nach Entzug oder Verzicht kann die Fahrerlaubnis im Rahmen einer Wieder-/Neuerteilung in Form einer Antragsstellung neu erteilt werden; Informationen dazu finden Sie auf unserer Internetseite.
Gutachtensanforderung:
Die Fahrerlaubnisbehörde fordert Sie auf, das Gutachten bei der entsprechenden Stelle/Arzt durchführen zu lassen; ohne Anordnung erfolgt keine Begutachtung.
Nachuntersuchungen:
Bei bestimmten Erkrankungen sind regelmäßige Nachuntersuchungen verpflichtend.
Wir sind für Sie da
Auskunft Führerscheinstelle (Fahreignung)
Mittwoch: 13:30 - 15:30 Uhr und Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Fahrerlaubnisbehörde
Rudolf-Diesel-Straße 20
85221 Dachau