(Pflicht-) Umtausch eines Führerscheins

Vorsprachen bei der Führerscheinstelle sind nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

EU-Scheckkartenführerschein Bild: © Gemeinfrei

Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden.

Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Bitte nutzen Sie für den Umtausch unsere Online-Antragstellung.

Aufgrund der zahlreichen Anträge ist es uns leider nicht möglich, Auskünfte zum Bearbeitungsstand zu geben. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab, damit wir unsere Kapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung nutzen können. Sollten wir tatsächlich noch Unterlagen benötigen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Die Bearbeitung Ihres Antrags nach Eingang aller Unterlagen bis hin zum Drucken des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei kann mehrere Wochen dauern.

Online-Antragsstellung

Sie haben einen Führerschein, der bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurde (rosa oder grau)

Ein Umtausch ist erforderlich.

AUSNAHME: Personen, welche vor dem 01.01.1953 geboren wurden, müssen den Umtausch erst bis spätestens 19.01.2033 vornehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)
  • Aktueller Papierführeschein (grau oder rosa) im Original. Der Führerschein wird von uns befristet und schnellstmöglich an Sie zurückgeschickt.
  • Falls Sie die Klassen T bzw. CE79 beantragen, benötigen Sie die jeweiligen Bescheinigungen.
  • Wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht durch das Landratsamt Dachau ausgestellt wurde, müssen Sie bei der ausstellenden Behörde eine Bestätigung Ihrer Führerscheindaten (Karteikartenabschrift) anfordern.

Online-Antrag

Gebühren

Bei Umtausch eines Papierführerscheins in den EU-Kartenführerschein beträgt die Gebühr 31,60 Euro.

Sie haben einen Führerschein, der ab 01.01.1999 ausgestellt wurde

AUSNAHME: Personen, welche vor dem 01.01.1953 geboren wurden, müssen den Umtausch bis spätestens 19.01.2033 vornehmen.

Ausstellungsjahr
des 
Führerscheins

Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
Unsere Bitte an Sie
aus Kapazitätsgründen
1999 bis 2001 19.01.2026 Jetzt umtauschen!
2002 bis 2004 19.01.2027 Bitte warten Sie noch ab
2005 bis 2007 19.01.2028 Bitte warten Sie noch ab
2008 19.01.2029 Bitte warten Sie noch ab
2009 19.01.2030 Bitte warten Sie noch ab
2010 19.01.2031 Bitte warten Sie noch ab
2011 19.01.2032 Bitte warten Sie noch ab
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033 Bitte warten Sie noch ab


Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
  • Aktueller Führerschein im Original. Der Führerschein wird von uns befristet und schnellstmöglich an Sie zurückgeschickt.
  • Falls Sie die Klassen C, CE oder CE79 beantragen, benötigen Sie die jeweiligen Bescheinigungen.

zum Online-Antrag


Gebühren

Beim Umtausch eines EU-Kartenführerscheins beträgt die Gebühr 31,60 Euro.


So erhalten Sie Ihren neuen Führerschein

Ihr neuer Führerschein wird Ihnen per Einschreiben direkt von der Bundesdruckerei nach Hause zugesandt.

Wir sind für Sie da

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung

Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit / Auskunft
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr