Das Punktesystem im Straßenverkehr

Eine Vorsprache beim Sachbearbeiter oder eine Akteneinsicht ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich!

Das Punktesystem dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit und wird im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt.

Dort werden Verkehrsverstöße eingetragen, die die Fahreignung betreffen. Je nach Schwere des Verstoßes werden Punkte vergeben.

Wann werden Punkte vergeben?

Punkte werden für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr eingetragen, wenn diese sicherheitsrelevant sind.

Punkteverteilung

  • 1 Punkt: Schwere Ordnungswidrigkeit
  • 2 Punkte: Besonders schwere Ordnungswidrigkeit oder Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis
  • 3 Punkte: Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Beispiele für Verstöße und Punkte

1 Punkt – schwere Ordnungswidrigkeit

  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
  • Handybenutzung während der Fahrt
  • Missachtung der Umweltplakettenpflicht
  • Überholen trotz Überholverbots ohne Gefährdung

2 Punkte – besonders schwere Verstöße

  • Rotlichtverstoß mit Gefährdung
  • Abstandsunterschreitung mit Gefährdung
  • Alkohol am Steuer ab 0,5 Promille
  • Wiederholte erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen

3 Punkte – Straftaten

  • Trunkenheit im Verkehr ab 1,1 Promille
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Illegale Kraftfahrzeugrennen

Maßnahmen je nach Punktestand

Das Punktesystem ist in drei Stufen gegliedert:

1–3 Punkte: Vormerkung
Keine Maßnahmen
Hinweis auf das bestehende Punktesystem

4–5 Punkte: Ermahnung
Schriftliche Ermahnung durch die Fahrerlaubnisbehörde
Hinweis auf ein freiwilliges Fahreignungsseminar

6–7 Punkte: Verwarnung
Schriftliche Verwarnung
Deutlicher Hinweis auf den drohenden Entzug der Fahrerlaubnis bei weiteren Verstößen

8 oder mehr Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird entzogen bzw. aberkannt. Der deutsche Führerschein ist in diesem Fall abzugeben, während ein ausländischer Führerschein der zuständigen Behörde vorgelegt werden muss.

Nach einem Entzug, muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Die Sperrfrist beträgt sechs Monate. Eine Neuerteilung mit Aushändigung der Fahrerlaubnis ist erst nach Ablauf dieser Sperrfrist möglich. Der Antrag selbst kann bereits zu Beginn der Sperrfrist gestellt werden. In der Regel ist eine medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) notwendig.

Punkteabbau und Tilgung

Punkteabbau
Bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten kann freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht werden.
Dadurch kann ein Punkt abgebaut werden (maximal einmal innerhalb von fünf Jahren).

Tilgungsfristen
Punkte werden nach festen Fristen automatisch gelöscht:

  • 1 Punkt: nach 2,5 Jahren
  • 2 Punkte: nach 5 Jahren
  • 3 Punkte: nach 10 Jahren

Neue Verstöße verlängern die Tilgungsfrist bestehender Punkte nicht.

Weitere Informationen

Wir sind für Sie da

Auskunft Führerscheinstelle (Fahreignung)

Mittwoch: 13:30 - 15:30 Uhr und Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung

Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit / Auskunft
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