Fahrgastbeförderung
Vorsprachen bei der Führerscheinstelle sind nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Wenn Sie gewerblich Fahrgäste befördern wollen (Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Pkw im gebündelten Bedarfsverkehr oder Pkw für Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis eine besondere Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzung
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt (Bei Krankenkraftwagen 19 Jahre)
- EU-Kartenführerschein (sollten Sie noch einen alten Führerschein haben, muss dieser in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden)
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag auf Fahrgastbeförderung (der Antrag muss vor der Abgabe von der Meldebehörde bestätigt werden)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- EU-Kartenführerschein
- Erweitertes Führungszeugnis für Behörden (nicht älter als 1 Jahr)
- Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 FeV
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 zu § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4 und 5 FeV
- Nachweis über die Fachkundeprüfung (bei Taxi, Mietwagen und Pkw im gebündelten Bedarfsverkehr)
- Online-Antrag Ersterteilung einer Fahrgastbeförderung
- Online-Antrag Erweiterung einer Fahrgastbeförderung
- Online-Antrag Verlängerung einer Fahrgastbeförderung
- Antrag auf Fahrgastbeförderung: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 26 kB)
-
Liste von Arbeits- und Betriebsmedizinern: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 43 kB)
(die Datei ist nicht barrierefrei)
- Muster: Bescheinigung über augenärztliche Untersuchung: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 84 kB)
- Muster: Bescheinigung über ärztliche Untersuchung: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 93 kB)
Weitere Informationen
Bei Fragen zur Fachkundeprüfung melden Sie sich bitte telefonisch unter (08131) 74-491.
Wir sind für Sie da
Frau Sallinger
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Fahrerlaubnisbehörde
Rudolf-Diesel-Straße 20
85221 Dachau
Öffnungszeiten
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Online-Terminvereinbarung
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit / Auskunft
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr