Befahren gesperrter Straßen / Parken im Halteverbot
Wenn Sie aus dringenden Gründen für den Verkehr gesperrte oder gewichtsbeschränkte Straßen befahren möchten, benötigen Sie eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung.
Dringende Gründe sind u.a.:
- Umwelt- und Naturschutz
- wissenschaftliche Untersuchungen
- notwendige Arbeiten
- genehmigte Veranstaltungen
Für das Parken von Fahrzeugen zum Be- und Entladen im Halteverbot auf Kreis-, Staats- und Bundesstraßen benötigen Sie ebenfalls eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes.
Für Gemeindestraßen beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung bitte bei der jeweiligen Gemeinde.
Wir sind für Sie da
Herr Mrosek
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Straßenverkehrsbehörde
Rudolf-Diesel-Straße 20
85221 Dachau