Gefahrgut-Transport
Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen möchten.
Grundsätzlich sind gem. § 7 Abs. 2 GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn) gefährliche Güter auf den Bundesautobahnen zu befördern. Fahrwege außerhalb der Autobahn, wie z .B. zum Be- und Entladeort, benötigen die Genehmigung durch das Landratsamt (§ 7 Abs. 3 GGVSE).
Allerdings fallen nicht alle gefährlichen Stoffe unter diese Bestimmung.
Wir sind für Sie da
Herr Mrosek
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Straßenverkehrsbehörde
Rudolf-Diesel-Straße 20
85221 Dachau
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr