Ombudsstelle für die Kliniken Dachau und Markt Indersdorf
Für die Helios Amper-Kliniken Dachau und Indersdorf wurde als Ergänzung zum Beschwerdemanagement eine Ombudsstelle eingerichtet. Die Patienten können sich mit ihren Anliegen an Experten mit langjähriger Erfahrung in Medizin und Pflege wenden.
Die Einrichtung wurde vom Dachauer Kreistag angeregt und vom Aufsichtsrat der Amper Kliniken AG beschlossen. Die neutrale Stelle fungiert als Vermittler zwischen den Patienten und den beiden Kliniken. Sie dient als zweite, unabhängige Instanz zum Beschwerdemanagement der Krankenhäuser sowie zu den schon seit Jahren in beiden Kliniken tätigen Patientenfürsprecherinnen. Patienten können sich mit ihren Anliegen an die Ombudsstelle richten, wenn sie zuvor das klinikinterne Beschwerdemanagement kontaktiert haben und ihre Anfrage dort bereits bearbeitet wurde.
Ansprechpartner
Dr. med. Christian Lechner, ehemaliger Chefarzt für Neurologie
Heike Varga, frühere Stationsleitung am Helios Amper-Klinikum Dachau
Fachkundiger Rat von unabhängigen Dritten
Heike Varga war von 1990 bis 2016 am heutigen Helios Amper-Klinikum tätig, davon elf Jahre lang als Stationsleitung. „In meiner früheren Tätigkeit bin ich öfter mit Beschwerden aus verschiedenen Bereichen konfrontiert worden. Manchmal ist es hilfreich, wenn sich Patienten und deren Angehörige an eine neutrale dritte Person wenden können.“
VorgehensweiseDie Kontaktaufnahme zur Ombudsstelle erfolgt auf dem Postweg:
Ombudsstelle für die Kliniken
Dachau und Markt Indersdorf
Weiherweg 16
85221 Dachau
Bitte laden Sie sich das Formular für die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht herunter. Schicken Sie dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Ihrem Schreiben an die Ombudsstelle. Schicken Sie die zur Beurteilung des Falles benötigten Informationen, die Antwort des Beschwerdemanagements sowie gegebenenfalls weitere Unterlagen bitte ebenfalls mit.
Die Ombudsstelle nimmt in Anschluss Kontakt zur Amper Kliniken AG und dem Beschwerdemanagement auf und bewertet anhand der Faktenlage den Sachverhalt. Das Verfahren endet mit einer schriftlichen Einschätzung, die dem Patienten sowie den Kliniken zur Verfügung gestellt wird.