"Deine Stimme zählt!"
Kommunalwahl 2026
Stichwahlen (wo nötig)
Sonntag, 22. März, 8:00 – 18:00 Uhr
Kommunalwahlen leben davon, dass alle mitentscheiden und Verantwortung übernehmen, Frauen wie Männer, Jung wie Alt – jede Stimme zählt.
Im Landkreis Dachau stehen am 22. März folgende Stichwahlen an.
Landrat:
Stefan Löwl (CSU) | Alexander Heisler (Die Grünen)
Bürgermeisterin/Bürgermeister:
Altomünster: Michael Reiter (FWG) | Gerhard Hufnagel (CSU)
Bergkirchen: Dagmar Wagner (WG-Eis-Ltb-Khs) | Erich Oßwald (CSU)
Karlsfeld: Christan Bieberle (CSU) | Michael Fritsch (Die Grünen & SPD)
Röhrmoos: Georg Niederschweiberer (Freie Wähler) | Johanna Baumann (CSU)
Informationen zur Kampagne "Deine Stimme zählt" finden Sie auf unseren Social-Media-Profilen:
1,2,3 – gewählt!
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zur Stichwahl des Landrats aufgerufen. Bei der Stichwahl zur Bürgermeisterin bzw. zum Bürgermeister dürfen die Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Gemeinde wählen. Bei der Stichwahl erhalten Sie bis bis zu 2 Stimmzettel.
Bei beiden Wahlen haben Sie jeweils eine Stimme, d. h. Sie müssen nur auf jedem Stimmzettel ein Kreuz bei Ihrer Wunschperson machen:
- gelber Stimmzettel: (Ober-)Bürgermeisterin/(Ober-)Bürgermeister
- hellblauer Stimmzettel: Landrat
Werden nochmal Wahlbenachrichtigungen versendet?
Nein, die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung behält ihre Gültigkeit.
Ich möchte im Wahllokal wählen. Was muss ich tun?
Gehen Sie am Wahltag, Sonntag, den 22. März, zwischen 8 und 18 Uhr zum Wahllokal, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Nehmen Sie diese sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr finden, genügt die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses.
Ich möchte Briefwahl machen, was muss ich tun?
Das hängt von der Situation ab:
- Briefwahl bei Kommunalwahlen am 8. März & bei Beantragung bereits Briefwahlunterlagen für Stichwahl mitbeantragt:
Sie müssen nichts weiter tun. Die Unterlagen für die Briefwahl werden Ihnen automatisch zugesendet. - Briefwahl bei Kommunalwahlen am 8. März & bei Beantragung Briefwahlunterlagen für Stichwahl NICHT mitbeantragt:
Nähere Informationen erhalten Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung bzw. bei Ihrer Gemeinde, z.B. auf deren Website. - Urnenwahl bei Kommunalwahlen am 8. März:
Nähere Informationen erhalten Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung bzw. bei Ihrer Gemeinde, z.B. auf deren Website.
Wann werden die Unterlagen für die Briefwahl versendet?
Die Gemeinden erhalten die Stimmzettel sobald wie möglich von der Druckerei. Danach können die Unterlagen versendet werden. Ab dann ist auch die Briefwahl vor Ort möglich. Nähere Infos dazu erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde, z.B. auf deren Website.
Welche Fristen muss ich bei der Briefwahl für die Stichwahl(en) beachten?
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, 22. März, 18 Uhr bei der Gemeinde sein. Sie können
- die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort ausfüllen. Dies ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses bis Freitag, 20. März, möglich. Infos dazu erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde, z.B. auf deren Website.
- die ausgefüllten Briefwahlunterlagen in den Briefkasten Ihrer Gemeinde werfen. Dies ist bis Sonntag, 22. März, 18 Uhr möglich.
- die ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post zurückschicken, spätestens am Donnerstag, 19. März.
Aufgrund der knappen Fristen empfiehlt Sophia Eckert, Wahlleiterin des Landkreises, die Briefwahl vor Ort bzw. den pünktlichen Einwurf der ausgefüllten Briefwahlunterlagen in den Briefkasten der eigenen Gemeinde.
Weitere Informationen
- Kommunalwahlen in Bayern: Infos zu Wahlterminen, Wahlrecht & Ablauf: Externer Link
- Barrierefreie Videos zur Kommunalwahl 2026: Externer Link