Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Sachgebiet 30

Sofortige Unterbringung

Zu den regulären Dienstzeiten können wir eine sofortige Unterbringung aufgrund von einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung im Sinne des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz anordnen.

Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Betroffene in einer akuten psychischen Ausnahmesituation befindet und aus diesem Grund sich selbst oder andere gefährdet. Da für die Feststellung die Einschätzung vor Ort von enormer Bedeutung ist, sollten Sie in diesen Fällen stets die Polizei über den Notruf 110 informieren. Sofern ein Fall der sofortigen Unterbringung vorliegt, werden sich die Beamten mit uns in Verbindung setzen und eine Anordnung erwirken. Sofern zwar eine psychische Ausnahmesituation vorliegt, aber keine Fremd- oder Selbstgefährdung akut vorliegt, kann eine Anordnung nicht erfolgen. In diesem Fall sollten Sie sich an den Krisendienst (089) 655 3000 wenden.


Wir sind für Sie da

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221 Dachau

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr