Vollzug und Lebensmittelüberwachung

Sachgebiet 80

Lebensmittelüberwachung


Infektionsschutzbelehrung, Vereinsfeste, öffentliche Feste

Tagesmütter/-väter

Tagesmütter/-väter gelten lebensmittelrechtlich als Lebensmittelunternehmer und müssen sich deshalb bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung registrieren lassen. Es genügt eine formlose schriftliche Mitteilung von Name, Anschrift und Tätigkeit (Tagesmutter/-vater). Eine regelmäßige lebensmittelrechtliche Kontrolle der für die Kindertagspflege genutzten Privaträume einschließlich der Küche ergibt sich hieraus nicht. Hinweise zu den Anforderungen an die Küche und den Umgang mit Lebensmitteln und persönlicher Hygiene enthält unser Merkblatt.

Foodsharing

Initiativen verschiedenster Art zum Verschenken, Teilen, Weitergeben selbst nicht benötigter Lebensmittel an Dritte erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Derartige Initiativen, die den gemeinsamen Zweck haben, Lebensmittelverschwenden zu verhindern, sind grundsätzlich zu begrüßen. Ob sich die Organisatoren von Foodsharing-Initiativen lebensmittelrechtlich als Lebensmittelunternehmer registrieren lassen müssen, können Sie unserem Merkblatt entnehmen.

Pilzberatung

Das Landratsamt Dachau besitzt keine eigene Pilzberatung. Bitte richten Sie Anfragen während der Pilzsaison an die Pilzberatung im Rathaus am Marienplatz in München (jeden Montag von 10 - 13 Uhr und von 16.30 - 18.00 Uhr).

Kennzeichnung verschiedener Lebensmittel

Wir sind für Sie da

Herr Andreas Unruh

Herr Martin Wildgruber

Herr Rudolf Albang

Frau Domenica Lichtenstern

Frau Barbara Mack

Frau Jeanette Mittmann

Frau Andrea Wehner

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Lebensmittelüberwachung

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Termine nur nach Vereinbarung.