Presse- und Öffentlichkeitsarbeit




Wappennutzung

Wappen Landkreis Dachau

Der Landkreis Dachau hat die Führung des Kreiswappens durch Dritte per Satzung geregelt. Die Nutzungsgenehmigung ist schriftlich bei uns zu beantragen. Der Antrag muss den Verwendungszweck und wenn möglich ein Muster beinhalten.

Die Erlaubnis zur Wappenführung ist gemäß Satzung gebührenpflichtig. Die Satzung liegt leider noch nicht in elektronischer Form vor. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Wappenbeschreibung


Wir sind für Sie da


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Landratsamt Dachau, Pressestelle

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr