Abfalltrennung auf der Baustelle
Folgende Fraktionen müssen getrennt gehalten werden:
- Beton (Abfallschlüssel 17 01 01)
- Ziegel (Abfallschlüssel 17 01 02)
- Bitumengemische (Abfallschlüssel 17 03 02)
- Fliesen und Keramik (Abfallschlüssel 17 01 03)
- Baustoffe auf Gipsbasis (Abfallschlüssel 17 08 02)
- Dämmmaterial (Abfallschlüssel 17 06 04)
- Holz (Abfallschlüssel 17 02 01)
- Metalle, einschließlich Legierungen (Abfallschlüssel 17 04 01 bis 17 04 07 und 17 04 11)
- Kunststoff (Abfallschlüssel 17 02 03)
- Glas (Abfallschlüssel 17 02 02)
- Boden- und Erdaushub
- Problemabfälle
Boden und Erdaushub darf nicht mit den übrigen Fraktionen vermischt werden.
Im Verschenkmarkt Dachau können Sie kostenlos Erdaushub inserieren.
Für asbesthaltige Baustoffe sowie Glas- und Steinwolle (KMF) gilt im Landkreis Dachau eine Andienungspflicht. Diese müssen über die Deponie Jedenhofen entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Annahmebedingungen und Verpackungsvorschriften.