Bauamt

Im Bauamt des Landratsamtes arbeiten die Sachgebiete 41 und 51 zusammen. Hierbei ist das Sachgebiet 41 für die verwaltungsmäßige Durchführung der verschiedenen Verfahren zuständig und das Sachgebiet 51 für die Klärung bautechnischer Fragen.

Der Landkreis ist in Baubereiche eingeteilt, innerhalb derer die Verwaltungs-Sachbearbeitung mit der Technischen Sachbearbeitung jeweils als Arbeitsteam zusammenarbeitet.

Beachten Sie bitte, dass das Landratsamt Baugenehmigungsbehörde für alle Gemeinden im Landkreis Dachau ist, mit Ausnahme der Stadt Dachau. Für Bauangelegenheiten im Stadtbereich wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Dachau.


Baurecht (Abteilung 4)

Bauordnung und Grundstücksverkehr (Sg. 41)


Bautechnik (Abteilung 5)

Bauordnung (Sg. 51)



Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Bauamt

Öffnungszeiten

Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Nur nach Terminvereinbarung