Rechtsmittelverfahren
- Unabhängig davon, ob Sie als Bauherr oder als Nachbar Einwände gegen eine förmliche Entscheidung in einem der verschiedenen Bauverfahren haben, können Sie Klage zum Bayerischen Verwaltungsgericht München erheben. Ein Widerspruchsverfahren ist seit 2007 nicht mehr möglich.
Bei den Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ist als Teil der Zulässigkeit der Klage zu beachten, dass Sie darin, z.B. in deren Begründung auch eine Verletzung von Rechten geltend machen, die sich auf öffentliches Recht stützen. Allein die Behauptung, es werde Privatrecht verletzt, führt nicht zur Zulässigkeit der Klage. Sofern Sie Nachbar/in sind, können Sie nicht jede Rechtsverletzung geltend machen, sondern nur die Verletzung solcher öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die Sie als Nachbar/in besonders schützen. Dies bestimmt sich nach dem Einzelfall.
- Bei Bußgeldbescheiden ist ein Einspruch möglich. Über den Einspruch entscheidet das Amtsgericht Dachau.
- Bei förmlichen Entscheidungen im Bereich des Grundstücksverkehrsrechtes ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung das richtige Rechtsmittel, über den das Amtsgericht München entscheidet.
Bitte beachten Sie, dass alle Rechtsbehelfe form- und fristgebunden sind. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf die einzelnen Rechtsbehelfsbelehrungen, die Teil der förmlichen Entscheidungen (Bescheide) sind.
Sofern von Ihnen ein Rechtsmittel gegen das Landratsamt anhängig ist, wenden Sie sich in Einzelfragen bitte an Frau Kreitmair oder den für Sie zuständigen Sachbearbeiter.
Frau Kreitmair
Verwaltung, Sachgebietsleitung
Wir sind für Sie da
Baubereich SGL: Sulzemoos, Vierkirchen
Frau Kreitmair
Verwaltung, Sachgebietsleitung
Herr Dittmann
Verwaltung, Stellvertretender Sachgebietsleiter
Herr Westermair
Technik, Sachgebietsleiter
Baubereich 1: Karlsfeld, Weichs, Markt Indersdorf
Frau Wagner
Verwaltung
Herr Zaun
Technik
Baubereich 2: Pfaffenhofen a. d. Glonn, Schwabhausen, Odelzhausen
Frau Walter
Verwaltung
Frau Christof
Technik
Baubereich 3: Markt Altomünster, Hilgertshausen-Tandern, Erdweg, Hebertshausen
Herr Westenrieder
Verwaltung
Frau Poppe
Technik
Baubereich 4: Bergkirchen, Petershausen, Röhrmoos, Haimhausen
Herr Kölbl
Verwaltung
Herr Berger
Technik
Bauaufsicht
Herr Dittmann
Verwaltung, Stellvertretender Sachgebietsleiter
Frau Preitsameter
Verwaltung
Frau Widmann
Verwaltung
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Bauamt
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221 Dachau
Öffnungszeiten
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Nur nach Terminvereinbarung