Verlängerung von baurechtlichen Genehmigungen

Verlängerung einer Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung ist ab ihrer Zustellung vier Jahre gültig.

Die Baugenehmigung kann auf Antrag um bis zu vier Jahre verlängert werden. Der Antrag kann ein halbes Jahr vor Ablauf der Genehmigung eingereicht werden, muss jedoch spätestens vor Ablauf des Genehmigungsbescheides vorliegen.

Verlängerung eines Vorbescheids

Ein genehmigter Vorbescheid ist ab seiner Zustellung vier Jahre gültig.

Der Vorbescheid kann auf Antrag um bis zu vier Jahre verlängert werden. Der Antrag kann ein halbes Jahr vor Ablauf der Genehmigung eingereicht werden, muss jedoch spätestens vor Ablauf des Vorbescheides vorliegen.

Form des Antrags auf Verlängerung

Der Antrag auf Verlängerung erfolgt durch ein formloses Schreiben per Post unter Angabe des Aktenzeichens und mit Unterschrift des Bauherrn.

Alternativ ist auch eine digitale Antragstellung möglich.


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