Bewachungsgewerbe

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf einer Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO).

Dies gilt für Firmen und Einzelpersonen separat, d.h. wer als Einzelperson bereits eine Erlaubnis besitzt, benötigt eine weitere Erlaubnis, wenn er eine juristische Gesellschaft gründet und entsprechend tätig wird.

Antragsverfahren

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §34a Gewerbeordnung
  • Aktuellen Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister - bei juristischen Personen.
  • Führungszeugnis für Behörden (zu Beantragen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Behörden (zu beantragen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde) (bei juristischen Personen zusätzlich einen Auszug für die GmbH)
  • Kopie Personalausweis (Vor- und Rückseite) oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
  • Kopie des Nachweises über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung oder anerkennungsfähige andere Nachweise für Antragsteller/in (bei juristischen Personen für gesetzliche Vertretung, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst ist – ist keine gesetzliche Vertretung mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst, muss zumindest eine Betriebsleiterin bzw. ein Betriebsleiter einen entsprechenden Nachweis haben).
  • Nachweis der erforderlichen Haftpflichtversicherung gemäß § 6 Bewachungsverordnung.
  • Bescheinigung vom Finanzamt über steuerliche Unbedenklichkeit.
  • Bescheinigung von der Wohnsitzgemeinde über steuerliche Unbedenklichkeit.

Bei juristischen Personen (z.B. GmbH) ist zusätzlich eine Kopie des Gesellschaftervertrags notwendig

Bitte reichen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit beim Landratsamt Dachau ein.

  • Personenschutz
    - Einzelgewerbe: 300,00 €
    - juristische Person (GmbH): 350,00 €
  • Objektschutz
    - Einzelgewerbe: 200,00 €
    - juristische Person (GmbH): 250,00 €
  • Voll-Erlaubnis
    - Einzelgewerbe: 500,00 €
    - juristische Person (GmbH): 600,00 €
  • Überprüfung von Bewachungsmitarbeitern: 25,00 €

Weitere Gebühren und Ausnahmeregelungen vorbehalten.

Gebührenrahmen gem. Tarif-Nr. 5 III.5/12.1: 100,00 € bis 1.250,00 €

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(08131) 74-317 E22

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Landratsamt Dachau, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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