Makler, Bauträger und Baubetreuer

Zuständigkeitswechsel zum 01.01.2020

Die IHK für München und Oberbayern hat zum 01.01.2020 die Zuständigkeit für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer nach § 34c GewO mit Hauptniederlassung in Bayern übernommen. Ausgenommen ist der Kammerbezirk der IHK Aschaffenburg (Stadt und Landkreis Aschaffenburg sowie Landkreis Miltenberg). Erlaubnisse, die bis zum 31.12.2019 von den bis dahin zuständigen Kreisverwaltungsbehörden erteilt wurden, bleiben erhalten.

Anpassung des Internet-Impressums

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO, die im Zuständigkeitsbereich der IHK München ihre Hauptniederlassung haben, müssen ihr Internet-Impressum anpassen: Zuständige Aufsichtsbehörde ist seit dem 01.01.2020 die IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München.
Für Wohnimmobilienverwalter ist die IHK für München und Oberbayern bereits seit 01.08.2018 zuständige Aufsichtsbehörde und als solche im Internet-Impressum anzugeben“

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