Wohngeld

Wir sind umgezogen!

Sie finden uns in der Münchner Straße 87b in 85221 Dachau.

Der Staat leistet einkommensschwachen Bürgern bei ihren Wohnkosten eine finanzielle Hilfe. Dieses Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt. Einen Mietzuschuss erhalten auf Antrag beispielsweise Mieter einer Wohnung, Untermieter oder Heimbewohner. Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle können Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum beantragen.

Informationen zur Beantragung

Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • von der Höhe des Gesamteinkommens,
  • von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und
  • von der Höhe der Miete beziehungsweise Belastung.

Lassen Sie sich von uns vorab beraten, ob eine Antragstellung für Sie in Frage kommt.

Zu den Haushaltsmitgliedern, die berücksichtigt werden, gehören neben der wohngeldberechtigten Person beispielsweise Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Geschwister.

Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder von Sozialhilfe erhalten kein Wohngeld, wenn die Kosten der Unterkunft bereits bei der Berechnung dieser Leistung eingeflossen sind.

Das Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet. Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Nachweisen bei uns ein. Zu diesen Nachweisen gehören unter anderem die Bescheinigungen über das Jahreseinkommen, über die Rente, über die Miete oder die Belastungen. Zu den Belastungen gehören bestimmte Ausgaben für Tilgung und Zinsen sowie für Instandhaltungs- oder Verwaltungskosten.

Ob Sie Wohngeld erhalten oder nicht, wird Ihnen vom Landratsamt durch einen schriftlichen Bescheid mitgeteilt.
Bewilligt wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Frau Miltkau
Zuständig für Buchstaben A - Fe
(08131) 74-251 Münchner Straße 87b
Frau Böck
Zuständig für Buchstaben Ff - J
(08131) 74-2143 Münchner Straße 87b
Frau Schmeller
Zuständig für Buchstaben K- Mo
(08131) 74-290 Münchner Straße 87b
Herr Reil
Zuständig für Buchstaben Mp - Sch
(08131) 74-2144 Münchner Straße 87b
Herr Broda
Zuständig für Buchstaben Sd - Z
(08131) 74-277 Münchner Straße 87b

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Wohngeld
Münchner Straße 87b
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Telefax: (08131) 7411-743
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: geschlossen