Finanzielle Hilfen

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie übernimmt bei unzureichenden Einkommen ganz oder teilweise die Teilnahmebeiträge für die Tagesmutter.

Name Telefon Zimmer
Service-Hotline Finanzielle Hilfen
(08131) 74-1200 Bgm.-Zauner-Ring 5

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie übernimmt bei unzureichendem Einkommen ganz oder teilweise die Teilnahmebeiträge für den Krippen-, Kindergarten- oder Hortbesuch.

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Ansprechpartnerin
(08131) 74-1200 Bgm.-Zauner-Ring 5

Bitte füllen Sie das Formular „Antrag auf Übernahme von Krippen-, Kindergarten- und Hort-Beiträgen aus“ und reichen dieses inkl. aller Belege (in Kopie) ein. Zudem benötigen wir die ausgefüllte Besuchsbestätigung des Kindergartens / der Kinderkrippe / des Hortes inkl. der Angaben über den Betrag für das Mittagessen.

Beziehen Sie eine oder mehrere der folgenden Leistungen?

  • Bürgergeld (Jobcenter)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • SGB XII
  • Leistungen nach §§ 2, 3 AsylbLG

Falls ja, dann reichen Sie bitte die Bescheide dazu vollständig, in Kopie und von allen Familienmitgliedern ein. In diesem Fall sind neben dem Antrag keine weiteren Unterlagen nötig.

Beziehen Sie Leistungen nach dem SGB II? Dann müssen Sie den Antrag für die Übernahme des Mittagessens beim Jobcenter stellen.

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie übernimmt die Kosten der Legastenie-, Dyskalkulietherapie und der heilpädagogischen Förderung.

Voraussetzung hierfür ist, dass die seelische Gesundheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft muss dadurch beeinträchtigt sein oder eine solche Beeinträchtigung muss zu erwarten sein.

Uns ist es wichtig, Sie und Ihr Kind bestmöglich zu unterstützen. Bitte setzen Sie sich aus diesem Grund vor einer Antragstellung telefonisch mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie über das weitere Vorgehen und besprechen mit Ihnen, welcher Antrag notwendig ist:

Teilstationäre Eingliederungshilfe

Ambulante Eingliederungshilfe (außer Schulbegleiter)

Schulbegleiter

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Uns ist es wichtig, Sie und Ihr Kind bestmöglich zu unterstützen. Bitte setzen Sie sich aus diesem Grund vor einer Antragstellung telefonisch mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie über das weitere Vorgehen und besprechen mit Ihnen, welcher Antrag notwendig ist:

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Bitte setzen Sie sich in jedem Fall vor der Antragstellung mit uns in Verbindung!

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA)

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Uns ist es wichtig, Sie und Ihr Kind bestmöglich zu unterstützen. Bitte setzen Sie sich aus diesem Grund vor einer Antragstellung telefonisch mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie über das weitere Vorgehen und besprechen mit Ihnen, welcher Antrag notwendig ist:

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Bitte setzen Sie sich in jedem Fall vor der Antragstellung mit uns in Verbindung!

Uns ist es wichtig, Sie und Ihr Kind bestmöglich zu unterstützen. Bitte setzen Sie sich aus diesem Grund vor einer Antragstellung telefonisch mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie über das weitere Vorgehen und besprechen mit Ihnen, welcher Antrag notwendig ist:

§ 18 Begleiteter Umgang

§ 29 Soziale Gruppenarbeit

§ 30 Erziehungsbeistandschaften

§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe und § 27 Abs. 2 Haushaltsorganisationstraining

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Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Bürgermeister-Zauner-Ring 5
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1200
Telefax: (08131) 7411-717
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr