Beurkundung

Sie sind nicht miteinander verheiratet und haben ein gemeinsames Kind? Laut Gesetz liegt in diesem Fall das Sorgerecht alleine bei der Mutter.

Auch als nicht verheiratetes Elternpaar können Sie durch übereinstimmende urkundliche Willenserklärungen das gemeinsame Sorgerecht erlangen (= Sorgeerklärung).

Wir sind zur Aufnahme insbesondere folgender Urkunden befugt:

  • Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung
  • Verpflichtung zum Unterhalt
  • Erklärung zur gemeinsamen Sorge
Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Die Beurkundung durch uns ist kostenfrei. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Herr Neumeier
(08131) 74-1230 Bgm.-Zauner-Ring 5
Frau Grabiger
(08131) 74-1232 Bgm.-Zauner-Ring 5
Frau Schechner
(08131) 74-1235 Bgm.-Zauner-Ring 5
Frau Schegg
(08131) 74-1233 Bgm.-Zauner-Ring 5

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Bürgermeister-Zauner-Ring 5
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1200
Telefax: (08131) 7411-717
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr