Unterhaltsberatung und Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot, das auf Antrag Berechtigter in Gang gesetzt und auch durch Antrag wieder beendet werden kann. Wir als Beistand veranlassen soweit erforderlich die Feststellung der Vaterschaft und machen den Kindsunterhalt geltend. Damit ist für den Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, die Möglichkeit eröffnet, auf freiwilliger Basis öffentliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Daneben beraten wir insbesondere den betreuenden Elternteil allgemein in Angelegenheiten des Kindes- und Betreuungsunterhalts sowie junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr wegen deren Unterhaltsanspruch.

Uns ist es wichtig, Sie und Ihr Kind bestmöglich zu unterstützen. Bitte setzen Sie sich aus diesem Grund vor Beantragung der Beistandschaft mit uns in Verbindung. Wir vereinbaren einen persönlichen Termin mit Ihnen und beraten Sie über das weitere Vorgehen. Nur so kann die Unterstützung zielgenau für Ihre individuelle Situation erfolgen.

Wie die Beistandschaft arbeitet, sehen Sie im Erklärvideo.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Frau Deutschbein
Zuständig für Buchstaben A - F
(08131) 74-1231 Bgm.-Zauner-Ring 5
Frau Schechner
Zuständig für Buchstaben G - I
(08131) 74-1235 Bgm.-Zauner-Ring 5
Frau Schegg
Zuständig für Buchstaben J - K
(08131) 74-1233 Bgm.-Zauner-Ring 5
Frau Hertlein
Zuständig für Buchstaben L - M
(08131) 74-1229 Bgm.-Zauner-Ring 5
Frau Grabiger
Zuständig für Buchstaben N - SE
(08131) 74-1232 Bgm.-Zauner-Ring 5
Herr Neumeier
Zuständig für Buchstaben SI - Z
(08131) 74-1230 Bgm.-Zauner-Ring 5

Bitte setzen Sie sich in jedem Fall vor der Antragstellung mit uns in Verbindung!

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Bürgermeister-Zauner-Ring 5
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1200
Telefax: (08131) 7411-717
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr