Reformierte Schuleingangsuntersuchung

Im Gesundheitsamt Dachau führen wir die reformierte Schuleingangsuntersuchung aller Kinder durch, die im Landkreis Dachau gemeldet sind.

Sie haben das Schreiben für die Einladung zur Schuleingangssuchung erhalten?

  • Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Untersuchung.
  • Füllen Sie das Onlineformular für den Anamnesebogen aus.

Informationen zur reformierten Schuleingangsuntersuchung

  • Die reformierte Schuleingangsuntersuchung sieht die Untersuchung der Kinder bereits im vorletzten Kindergartenjahr vor. Dadurch können etwaige Entwicklungsverzögerungen früher entdeckt werden, sodass mehr Zeit für Förderung und Therapie vor der Einschulung bleibt.
  • Ihr Kind wird jedoch nicht früher eingeschult!
  • Die Teilnahme an der reformierten Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend.
  • Nach erfolgter Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung, die der Schule bei der Schuleinschreibung vorgelegt werden muss.
  • Sollte bei Ihrem Kind kein Nachweis über die zuletzt fällige altersentsprechende U-Untersuchung (in den meisten Fällen U8, selten bereits die U9) vorliegen, so lassen Sie diese bitte bei Ihrem Kinder- oder Hausarzt durchführen.
Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

FAQ's

Alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Dachau haben.

Im Rahmen der reformierten Schuleingangsuntersuchung wird der Gesundheits- und Entwicklungsstand aller Kinder, insbesondere in Hinblick auf schulrelevante Befunde, bereits im vorletzten Kindergartenjahr erhoben. Hierdurch bleibt mehr Zeit für eventuell erforderliche Fördermaßnahmen. Dies soll allen Kindern einen möglichst guten Schulstart ermöglichen.

Ja, die reformierte Schuleingangsuntersuchung ist in Bayern eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung. Alle Kinder müssen in den zwei Jahren vor der Einschulung an dieser Untersuchung teilnehmen. Falls ein Kind trotz Einladung nicht zur Untersuchung vorgestellt wird, informiert das Gesundheitsamt das zuständige Jugendamt und übermittelt die entsprechenden personenbezogenen Daten.

  • das gelbe Heft über die Vorsorgeuntersuchungen
  • das Impfbuch
  • sollte es Ihnen aus triftigen Gründen nicht möglich sein, Ihr Kind persönlich zur rSEU vorzustellen, benötigt die von Ihnen benannte Begleitperson eine Vollmacht von Ihnen

zudem, falls vorhanden

  • Brille, Hörgerät, Schwerbehindertenausweis, Gesundheitspass (z.B. Allergiepass)
  • Bescheinigung des/r HNO- bzw. Augenarztes/ärztin, falls bei Ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör- bzw. Sehtest gemacht wurde
  • Bescheinigung des/r Logopäden/Logopädin, falls Ihr Kind derzeit in Behandlung ist (nicht älter als 4 Wochen)

Die reformierte Schuleingangsuntersuchung besteht aus einem Screening für alle Kinder durch eine Fachkraft der Sozialmedizin und beinhaltet:

  • Messung von Gewicht und Körpergröße des Kindes
  • Erfassung von Impfstatus und Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen
  • Seh- und Hörtest
  • Anamneseerhebung (Anamnesebogen)
  • altersgerechte und spielerische Tests im Bereich Sprechen, Sprache und Fähigkeiten, die als Voraussetzung für schulisches Lernen gelten

In einigen Fällen ist zusätzlich eine schulärztliche Untersuchung notwendig. Diese findet statt:

  • bei auffälligem Ergebnis im Screening
  • bei Fehlen der altersentsprechenden Vorsorgeuntersuchung (je nach Alter U8 oder U9)
  • falls das Kind keinen Kindergarten besucht
  • auf Wunsch der Eltern

Je nach Befund der ersten schulärztlichen Untersuchung, kann ggf. eine zweite schulärztliche Untersuchung notwendig sein.

Nein. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Schule obliegt der Schule selbst. Gerne können wir jedoch im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung Hilfestellung, Informationen und Beratung bei Fragen Ihrerseits anbieten, wenn Sie sich Gedanken über den Zeitpunkt der Einschulung oder die Wahl der Schule (z.B. Regelschule oder Förderschule) machen.

Nein, allerdings benötigen wir eine Kopie der dort ausgestellten Teilnahmebescheinigung.

Nein, der Zeitpunkt der Einschulung sowie das Einschulungsalter bleiben unverändert.

Ja, die Teilnahme an der rSEU ist für alle Kinder, die eine Einladung zur rSEU bekommen haben, verpflichtend.

In diesen Fällen bitten wir Sie, sich vor der Online-Terminvereinbarung telefonisch bei uns zu melden, um ggf. einen individuellen Termin mit Ihnen absprechen zu können.

Sie erreichen uns in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr unter der Rufnummer (08131) 74-1430.

Informationen zum rSEU-Forschungsprojekt

Um die rSEU noch besser an die Bedürfnisse der Kinder und Eltern anzupassen, gibt es eine Eltenbefragung im Rahmen dieses Forschungsprojektes.

Ziel des Forschungsprojektes: Informationen zu erhalten, wie die im Rahmen der rSEU ausgesprochenen Empfehlungen umgesetzt werden. 

Die Empfehlungen können z. B. auf folgende Bereiche abzielen:

  • mit dem Kind bestimmte Dinge üben
  • sich an die Frühförderstelle zur gezielten Förderung wenden
  • einen Termin zur weiteren Abklärung beim zuständigen Kinderarzt vereinbaren und wahrzunehmen

Das Forschungsprojekt führt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zusammen mit der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und der Technischen Universität München (TUM) durch. Die Elternbefragung wird zunächst in zwei bayerischen Landkreisen durchgeführt, darunter der Landkreis Dachau.

Die Eltern haben das Wort!

Ihre Mithilfe ist gefragt. Sie werden nach der rSEU zu ihren Erfahrungen bei der Umsetzung der Empfehlungen befragt.

  • Sind die Empfehlungen für die Eltern sinnvoll und gut umsetzbar?
  • Gibt es Schwierigkeiten?
  • Wie können Sie noch besser unterstützt werden, um den Empfehlungen nachzukommen?
  • Was fehlt, um das Kind richtig zu fördern?

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Dr.-Hiller-Straße 36
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1413
Telefax: (08131) 7411-713
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Name Telefon Zimmer
Simone Köhler
Sachgebietsleiterin
(08131) 74-1402 Dr.-Hiller-Str. 36, Zi. E18
Dr. med. Silke Brunetti
Stellvertretende Sachgebietsleiterin
(08131) 74-1479 Dr.-Hiller-Str. 36, Zi. E21
Dr. med. Ulrike Desaga
Stellvertretende Sachgebietsleiterin
(08131) 74-1436 Dr.-Hiller-Str. 36, Zi. E17
Sabine Benker-Schramm
Ansprechpartnerin
(08131) 74-1433 Dr.-Hiller-Str. 36, Zi. E22
Elisabeth Eder
Ansprechpartnerin
(08131) 74-1431 Dr.-Hiller-Str. 36, Zi. E13
Karin Goetz
Ansprechpartnerin
(08131) 74-1430 Dr.-Hiller-Str. 36, Zi. E12
Eva Hartinger
Ansprechpartnerin
(08131) 74-2238 Dr.-Hiller-Str. 36, Zi. E10
Andrea Heinze
Ansprechpartnerin
(08131) 74-1443 Dr.-Hiller-Str. 36, Zi. E23
Barbara Medla
Ansprechpartnerin
(08131) 74-1764 Dr.-Hiller-Str. 36, Zi. E15
Kathi Prummer
Ansprechpartnerin
(08131) 74-1434 Dr.-Hiller-Str. 36, Zi. E10
Ingrid Schmidberger
Ansprechpartnerin
(08131) 74-1432 Dr.-Hiller-Str. 36, Zi. E14