Kreisausschuss
Der Kreisausschuss ist der wichtigste vom Kreistag bestellte ständige Ausschuss, dem der Landrat als Vorsitzender sowie 14 Kreisrätinnen bzw. Kreisräte angehören. Die Zusammensetzung entspricht dem Stärkeverhältnis der im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppierungen. Für die Mitglieder des Kreisausschusses werden für den Fall der Verhinderung Stellvertretungen bestellt.
Der Kreisausschuss bereitet die Verhandlungen des Kreistags vor und entscheidet über die ihm vom Kreistag übertragenen Angelegenheiten. Er ist in eigener Verantwortung zuständig für alle Verwaltungsaufgaben, die nicht dem Kreistag, weiteren beschließenden Ausschüssen oder dem Landrat vorbehalten sind.
Der Kreisausschuss beschließt im Rahmen seiner Zuständigkeit endgültig.
Der Kreistag kann Beschlüsse des Kreisausschusses nur unter den gleichen Voraussetzungen ändern oder aufheben, die für die Aufhebung seiner eigenen Beschlüsse gelten.