Schulausschuss
Der Kreistag bestellt zur Vorberatung aller grundsätzlichen Angelegenheiten des Unterrichts- und Erziehungswesens einen Schulausschuss, dem der Landrat als Vorsitzender sowie 14 Kreisrätinnen bzw. Kreisräte angehören.
Er ist ein ständiger beschließender Ausschuss für den Sachaufwand und den Unterhalt der kreiseigenen Schulen.