Kommunalwahlen
Allgemeine Kommunalwahlen finden alle sechs Jahre jeweils an einem Sonntag im März statt. Der genaue Wahltermin wird von der Staatsregierung spätestens sechs Monate vor dem Wahltag festgesetzt.
Am Tag der allgemeinen Kommunalwahlen finden in der Regel gleichzeitig folgende Wahlen statt:
- Wahl des ersten Bürgermeisters, bzw. Oberbürgermeisters
- Wahl des Gemeinderats, bzw. Stadtrats
- Wahl des Landrats
- Wahl des Kreistags
Es kann vorkommen, dass eine Bürgermeisterwahl oder eine Landratswahl nicht am Tag der allgemeinen Kommunalwahlen stattfindet, nämlich dann, wenn zwischenzeitlich durch Ausscheiden eines früheren Amtsinhabers eine außertourliche Wahl notwendig wurde.
Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen finden im März 2026 statt.
Kommunalwahlen 2026:
- Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreistags sowie der Landrätin oder des Landrats: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 512 kB)
- Bekanntmachung der Sitzung des Landkreiswahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl des Kreistags sowie der Landrätin oder des Landrats: Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 24 kB)