Was müssen Eltern bedenken?
- Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein.
- Sie muss reif genug und in der Lage sein, die Minderjährige oder den Minderjährigen in jeder Situation zu unterstützen und zu beaufsichtigen.
- Die erziehungsbeauftragte Person darf nicht unter Alkohol oder Drogeneinfluss stehen.
- Bei abendlichen Veranstaltungen muss die Heimfahrt gesichert sein.
- Die Eltern sollten im Zweifel für Rückfragen (telefonisch) erreichbar sein.
- Es gelten weiterhin die Regeln zum Alkohol- und Tabakkonsum für Minderjährige.