Was müssen Eltern bedenken?

  • Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein.
  • Sie muss reif genug und in der Lage sein, die Minderjährige oder den Minderjährigen in jeder Situation zu unterstützen und zu beaufsichtigen.
  • Die erziehungsbeauftragte Person darf nicht unter Alkohol oder Drogeneinfluss stehen.
  • Bei abendlichen Veranstaltungen muss die Heimfahrt gesichert sein.
  • Die Eltern sollten im Zweifel für Rückfragen (telefonisch) erreichbar sein.
  • Es gelten weiterhin die Regeln zum Alkohol- und Tabakkonsum für Minderjährige.