Was bedeutet es, wenn ich den juristischen Weg einschlage?
Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige, ist für Opfer sexueller Gewalt schwierig. Auf der einen Seite steht das Bedürfnis, dass der oder die TäterInnen für ihre Handlungen bestraft werden. Auf der anderen Seite steht die Angst, unangenehme Fragen beantworten zu müssen und einem belastenden Prozess ausgesetzt zu sein. Manchmal hilft es, Zeit zu gewinnen.
Sozialpädagogische oder psychologische/therapeutische Fachkräfte unterliegen der Schweigepflicht und sind nicht zur Anzeige bei der Polizei verpflichtet. Hier steht die Beratung im Vordergrund! Die Entscheidung zu einer Strafanzeige ist weiterhin allein Ihnen überlassen. Sie können sich bei einer Fachstelle auch über das Einschalten eines Rechtsbeistands (Opferanwalt) informieren.
Unabhängig davon hilft ein Gedächtnisprotokoll bei einer späteren Anzeige: Wer hat wann was getan/ gesagt usw.
Eine medizinische Untersuchung stellt häufig eine psychische Belastung dar, ist aber dennoch sinnvoll. So können Beweise sichergestellt werden, die später hilfreich sein können. Es liegt im Ermessen des Arztes, ob eine Meldung an die Polizei oder an das Jugendamt zum Schutz des Kindes erfolgt.
Wenn Sie sich entschlossen haben, eine Anzeige zu stellen, können Sie sich im Vorfeld an eine Opferorganisation wenden. Dies kann Sie auch zur anwaltlichen Vertretung und Opferentschädigung beraten.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Strafanzeige und Nebenklage:
Der Weiße Ring e.V. bietet eine anwaltliche Erstberatung an. Damit kann man sich von einem Anwalt oder einer Anwältin über die verschiedenen Möglichkeiten der Nebenklage beraten lassen.