Muss ich die Polizei einschalten?
Sobald die Polizei über den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs Kenntnis erhält, ist sie zum Ermittlungsverfahren verpflichtet. Das geschieht unabhängig von einer Anzeige.
Eine Anzeige sollte in Rücksprache mit Ihrer Einrichtung, Verein etc. und mit vorheriger Rechtsberatung erfolgen.