Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle und ihre Aufgaben

Die Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg arbeiten in einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 3 AdVermiG zusammen. Die Beratung und Vermittlung für die Adoption von Minderjährigen erfolgt dezentral in den jeweiligen Jugendämtern.

Die Adoptionsvermittlungsstelle erfüllt folgende Aufgaben:

  • Beratung und Betreuung von Adoptivfamilien vor, während und nach einer erfolgten Adoption.
  • Begleitung von Inkognito-, halboffenen und offenen Adoptionen.
  • Beratung, Vorbereitung und Eignungsüberprüfung von Bewerbern für Fremd-, Stiefeltern- und Verwandtenadoptionen. Erstellung von Sozialberichten.
  • Vermittlung von Kindern in geeignete Adoptivfamilien.
  • Fachliche Äußerung nach § 189 FamFG (Beteiligung des Jugendamtes am Adoptionsverfahren).
  • Beratung und Unterstützung von Adoptierten bei der Suche nach leiblichen Verwandten; Bearbeitung von Kontaktwünschen Angehöriger.
  • Kooperation mit Auslandsvermittlungsstellen bei Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge von Adoptionen; Erstellung von Entwicklungsberichten.
  • Beratung und Begleitung der abgebenden Eltern/Herkunftsfamilien vor, während und nach einer erfolgten Adoption.
  • Weiterführende Beratung und Unterstützung der Adoptiveltern nach einer erfolgten Adoption.