Fremdadoption

Unter Fremdadoption versteht man die Adoptionen von Kindern aus dem In- oder Ausland, zu denen kein Verwandtschaftsverhältnis besteht.
Voraussetzung für die Adoption eines Kindes ist das Durchlaufen eines Adoptionsbewerberverfahrens.
Im Rahmen des Adoptionsbewerberverfahrens werden Paar- und Einzelgespräche, Hausbesuche und ein zweitägiges Seminar durchgeführt.
Gespräche mit Adoptionsbewerbern, die der Eignungsfeststellung dienen, werden in der Regel von der für den Landkreis zuständigen Fachkraft durchgeführt. In Einzelfällen nehmen an dem Gespräch mehre Fachkräfte teil.
Kommt die Fachkraft auch nach Rücksprache im Team zu keiner zweifelsfrei positiven Einschätzung, wird eine psychologische Beratung oder ein psychologisches Gutachten von den Bewerbern angefordert.

Inhalte des Adoptionsbewerberverfahrens sind im Wesentlichen:

  • Information u.a. über den Inhalt der Adoptionsbewerberverfahrens, Ablauf einer Adoption, rechtliche Grundlagen, Adoptionsformen
  • Abklärung formaler Voraussetzungen wie z. B. Alter, Gesundheit, berufliche und finanzielle Situation, Wohnverhältnisse, Zusammensetzung der Familie, rechtliche Befähigung zur Adoption
  • Bewältigung von Kinderlosigkeit/ Beweggründe für eine Adoption
  • Reflexion der eigenen Lebensgeschichte, Herkunftsfamilie, Schwiegerfamilie
  • Schulische und berufliche Entwicklung
  • Partnerschaft
  • Interessen, Neigungen, Freizeitverhalten
  • Konfliktfähigkeit/ Flexibilität
  • Erfahrung mit Kindern
  • Erziehungsleitende Vorstellung
  • Erwartungen an das Adoptivkind/ Ängste
  • Auswirkung auf andere Familienmitglieder
  • Vorstellung zum Kinderwunsch
  • Besondere Situation des Adoptivkindes
  • Mögliche Probleme, Annahme von Hilfangeboten

Besonderheiten bei Auslandsadoptionen:
Die Vermittlung eines ausländischen Kindes erfolgt durch anerkannte Adoptionsvermittlungstellen.

  • Gebührenpflicht: 1.300 Euro für die Überprüfung + weitere Gebühren für die Vermittlungsstelle + Kosten für die Auslandsaufenthalte
  • Intensive Auseinandersetzung mit dem Kulturkreis des jeweiligen zukünftigen Herkunftslandes und den Lebensbedingungen der zu vermittelnden Kinder
  • Kooperation mit der jeweiligen Auslandsvermittlungsstelle
  • Erstellung eines Sozialberichtes
  • Erstellung von Entwicklungsberichten (Nachsorge) je nach Erfordernis der Herkunftsländer. In der Regel erstellen die Adoptiveltern den Entwicklungsbericht, der durch die zuständige Fachkraft ergänzt wird (z.B durch Hausbesuche, Einsicht der Kinderärztlichen Untersuchungsberichte etc.)
  • Fachliche Äußerungen an das Familiengericht bei Adoption, Nachadoption und Adoptionsumwandlung

Abschluss der Eigungsprüfung:
Das Ergebnis der Adoptionseignungsprüfung wird den Bewerbern von der Vermittlungstelle mitgeteilt.

Folgende Unterlagen von den Adoptionsbewerbern sind erforderlich:

  • Fragebögen des Bayrischen Landesjugendamtes
  • Lebensberichte
  • Familienurkunden
  • Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse
  • Gesundheitszeugnisse
  • Einkommensnachweise
  • Fotos

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